11.07.2018 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Es liegen zwei schriftliche Fragen zur Beantwortung vor.

Einer der Fragesteller verzichtet auf die mündliche Verlesung der Beantwortung.

Aufgrund der Abwesenheit des anderen Fragestellers wird diesem die Antwort postalisch zugestellt.

 

Mündliche Fragen:

 

1.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Aachen

- gerichtet an Ratsherrn Baal

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Herr S. verweist auf die gestrige Veranstaltung zum Thema Bürgerdialog zwischen repräsentativer Demokratie und Bürgerentscheid, bei der durch Herrn Prof. Hans-Jörg Sippel - ausgehend vom Projekt Umgestaltung des Viktoriaviertels in Bonn - Formen der Bürgerbeteiligung vorgestellt worden seien. In vielen deutschen Städten gebe es satzungsmäßig vorgegebene Leitlinien zur Bürgerbeteiligung, die in Aachen noch nicht existent seien. Er fragt, wann mit der Erarbeitung und Verabschiedung entsprechender Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Aachen zu rechnen sei.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage. Die Bürgerbeteiligung sei bei der Stadt Aachen in der Zuständigkeitsordnung geregelt worden. Zentraler Punkt für den Austausch zwischen Verwaltung, den politischen Fraktionen und den Bürgerinnen und Bürgern sei das Bürgerforum. Hierzu habe es einen Entwicklungsantrag gegeben, der von allen sechs Ratsfraktionen gestellt worden sei. Seiner Ansicht nach sei im gestrigen Vortrag leider zu kurz gekommen, dass es eine vielfältige rechtlich definierte Bürgerbeteiligung gebe, z.B. in der Bauleitplanung, in der Entwicklung von Planungsgrundlagen sowie in den Sitzungen bei Offenlegungsbeschlüssen. Bisher gebe es keine Vorgaben, dass diese Form der Bürgerbeteiligung nicht ausreichend sei. Nichtsdestotrotz entwickle man stets Elemente zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Zunächst wolle man jedoch die Entwicklung des Bürgerforums voranbringen.

 

Herr S. fragt, ob es im Sinne der Transparenz für die Bürger/innen nicht hilfreich sei, wenn man die soeben geschilderten vielfältigen Möglichkeiten in Form einer Leitlinie gebündelt zusammenstelle.

 

Ratsherr Baal verweist hierzu auf die Homepage der Stadt Aachen, auf der sämtliche Formen der Bürgerbeteiligung zu finden seien. Der Transparenz sei damit Genüge getan. Er wolle sich an dieser Stelle erlauben, die Ausführungen von Herrn Collinet zum Ende der gestrigen Veranstaltung zu wiederholen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass ein Fragesteller stellvertretend für 253.000 Bürger/innen der Stadt spreche. Alle hier anwesenden Ratsmitglieder seien von der Bevölkerung gewählte Mitglieder des Rates, mit einer zumindest beachtlichen Wahlbeteiligung in der Größenordnung von 65 bis 70 %. Von daher seien die Kolleginnen und Kollegen des Rates sehr wohl legitimiert, Entscheidungen für die Stadt Aachen zu treffen.

 

Der Oberbürgermeister bittet darum, keine Handyaufnahmen aus dem Publikum heraus zu machen, die weder angemeldet noch genehmigt seien.

 

 

2.Frage von Frau P., Aachen

betr.: Honorierung von Tagespflegepersonen

- gerichtet an Ratsherrn Tillmanns

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Frau P. stellt sich als Kindertagespflegeperson vor. Sie verweist auf die vergangene Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der Ratsherr Tillmanns die stete Fortbildung von Tagespflegepersonen hervorgehoben und es begrüßt habe, dass der Stundensatz für diejenigen, die Fortbildungen mit einem Satz von mindestens 300 Stunden absolviert haben, um 50 Cent pro Stunde und Kind erhöht werde. Kompetenzen und Qualifikationen erlange man jedoch nicht nur durch Besuche von Fortbildungen. Sie wolle daher fragen, warum nicht ein Modell entwickelt werde, in dem sowohl die Teilnahme an Fortbildungen als auch die Berufserfahrung der Tagespflegepersonen honoriert werde.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage. Mit der vorliegenden Satzung gehe man einen guten Weg, um die Arbeit der Tagespflegepersonen sowohl finanziell als auch in der Sache zu würdigen. Es handele sich hierbei um einen fortlaufenden Prozess, der auch von Änderungen geprägt sein könne. Der Aufgabenbereich sei in den letzten Jahren enorm gewachsen. Dem versuche man mit einem nicht geringen Finanzvolumen Rechnung zu tragen. Selbstverständlich spiele Praxiserfahrung eine sehr wichtige Rolle, das Problem sei jedoch die Messbarkeit. Der jetzige Stand sei kein abschließender, es gelte vielmehr, sich weiterhin gemeinsam auf den Weg zu machen. Trotzdem müsse zunächst abgewartet werden, welche Parameter sich bewährten und welche nicht, bevor man im Rahmen einer Evaluation Änderungen vornehme.

 

 

3.Frage von Frau P., Aachen

betr.: Einkommen von Tagespflegepersonen

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau P. stellt sich ebenfalls als Tagespflegeperson vor. Sie verweist auf die Einführung der Satzung für die Kindertagespflege, bei der den Tagespflegepersonen ein Einkommenszuwachs von 25 bis 30 % bei einer Fehlzeit von acht Wochen durch Urlaub und Krankheit versprochen worden sei. Im Rahmen der Evaluation sei jedoch festgestellt worden, dass im Durchschnitt nur drei Wochen gemeldet worden seien. Der Einkommenszuwachs sei mit 27% festgelegt worden. Dies bedeute, dass die Tagespflegepersonen fünf Wochen mehr gearbeitet haben, um diese 27 % mehr Einkommen zu erzielen. Sie bitte den Oberbürgermeister um Stellungnahme zu dieser starken Differenz.

 

Im gesamten Verfahren habe das Problem bestanden, dass es sehr viele sehr unterschiedliche Konstellationen gebe, die die Ermittlung eines Durchschnittswertes schwierig machten, so der Oberbürgermeister. Zu Beginn des Verfahrens sei die Datenlage schlichtweg unzureichend gewesen. Heute wisse man über den Austausch mit den Tagespflegepersonen sehr viel mehr über die Art der Aufteilung der Arbeit, die Dokumentation und die Abrechnung.

 

Frau P. vermisst in der Satzung eine Dynamisierung. Sachkostenpauschalen würden nicht entsprechend der Inflationsrate und der Förderleistungen, die von einem Erziehergehalt abgeleitet worden seien, entsprechend angepasst. In Folge müsse man regelmäßig gegen die Stadt Aachen klagen, damit die Honorierung der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend Niederschlag finde.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die jährlichen Haushaltsplanberatungen, die entsprechend angepasst würden und einer Dynamisierung gleich kämen. Ob diese jedes Jahr erfolge oder ob es Zwei- oder Dreijahressprünge gebe, könne er heute nicht beurteilen. Dies müsse der alljährlichen Haushaltsplandebatte vorbehalten bleiben.

 

 

4.Frage von Frau F., Aachen

betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau F. stellt sich als Mitglied der Interessengemeinschaft Lärmschutzwand Driescher Hof vor, die heute mit zahlreichen Mitgliedern erschienen sei. Der Lärmaktionsplan der Stadt Aachen vom 13.12.2012 sehe als Maßnahme S 2 unter anderem für den Bereich Driescher Hof längs der A 44 den Bau einer Lärmschutzwand vor. Der Maßnahmenträger sei Straßen NRW. Als vorgesehener Realisierungszeitraum sei 2010 bis 2020 angegeben. Nunmehr habe man von Straßen NRW erfahren müssen, dass die dort eingeplante Lärmschutzwand auf Intervention des Bundesverkehrsministeriums nicht gebaut werde. Die Interessensgemeinschaft hoffe nunmehr auf die Unterstützung von Rat und Verwaltung, um für die Bürgerinnen und Bürger den Bau der Lärmschutzwand zu erreichen und fragt, was seitens der Stadt Aachen hierfür unternommen werden könne.

 

Der Oberbürgermeister bedankt sich für die Frage. Es sei gemeinsamer Wille, an dieser Stelle für die Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung zu erreichen. Leider sei ihm nicht bekannt, ob es bereits seitens Straßen NRW oder des Bundes eine entsprechende Mitteilung gegeben habe. Versprechungen könne er jedoch leider nur dahingehend machen, dass die Interessensgemeinschaft die Stadt Aachen an ihrer Seite habe. Denn den bisherigen Plan wolle man weder seitens der Politik noch seitens der Verwaltung verändern.

 

 

5.Frage von Herrn B., Aachen

betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr B. stellt sich ebenfalls als Mitglied der Interessensgemeinschaft vor. Bedauerlicherweise sei vor kurzem die zum Bau der Lärmschutzwand erfolgte Genehmigung zurückgenommen worden, da angeblich die zu Grunde zu legenden Werte nicht mehr ausreichten. Durch die Erstellung des Brander Waldes habe die Stadt dazu beigetragen, eine Ruhe- und Erholungszone einschließlich Lärmschutz für den Stadtteil Brand herzustellen. Gleichzeitig würde hierdurch jedoch den Bürgerinnen und Bürgern des Driescher Hofes ein zusätzlicher Lärmpegel von Minimum von zwei Dezibel zugemutet, der durch die Reflektion des Schalls von der Wallanlage entstehe. Er frage, was der Rat der Stadt beabsichtige zu unternehmen, um die bestehende Situation zu ändern und die Bewohner des Driescher Hofes in den Genuss der erforderlichen Lärmschutzwand kommen zu lassen.

 

Der Oberbürgermeister verspricht, dass man versuchen werde, herauszufinden, warum sich die Beurteilungslage anscheinend verändert habe. Es sei durchaus möglich, dass aktuellere Kriterien zu einem anderen Ergebnis führten. Er sei der Meinung, dass die Frage des Verkehrslärms in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen werde, weil er nicht nur störend, sondern tatsächlich gesundheitsgefährdend sei.

 

 

6.Frage von Frau B., Aachen

betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Die Ausführungen ihrer Vorredner ergänzend wolle Frau B. darauf hinweisen, dass man mit Erstaunen und Ärger habe feststellen müssen, dass auf der A 44 in Aachen-Lichtenbusch eine Lärmschutzwand gebaut worden sei, um den nachts am Ratsplatz haltenden LKW-Fahrern ihre Nachtruhe zu gönnen. Auch die Bürgerinnen und Bürger des Driescher Hofs wollten nachts in Ruhe und bei offenem Fenster schlafen und an schönen Tagen Garten und Terrasse nutzen können und nicht durch den unerträglichen Autobahnlärm gestört werden. Es sei nachgewiesen, dass permanenter Lärm gesundheitsschädlich sei. Sie wolle deshalb dringend an den Rat der Stadt appellieren, sich für die Errichtung einer angemessenen Lärmschutzwand einzusetzen.

 

Der Oberbürgermeister versichert, sich des Themas anzunehmen.

 

 

7.Frage von Frau K., Aachen

betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Seitens der Interessensgemeinschaft sei der Eindruck entstanden, dass nicht alle Akteure gleichermaßen über die Streichung der Lärmschutzwand informiert worden seien, so Frau K.. Deswegen habe man dies in einem Schreiben an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an den Oberbürgermeister nachgeholt. Die Stimmung auf dem Driescher Hof sei sehr angespannt. Im Bereich der Autobahn gebe es drei Kindergärten, eine Grundschule, Seniorenwohnungen und das Behindertenwohnheim. Gerade diese Bevölkerungsgruppen seien vor permanentem Lärm zu schützen.

Sie wolle deshalb den Antrag stellen, dass der Bebauungsplan dahingehend geändert werde, dass der Driescher Hof einem Neubaugebiet mit Anschluss an die Autobahn gleichgestellt werde. Herr Henkel habe in dieser ganzen Angelegenheit Versprechungen gemacht, die er nicht habe halten können. Nun sei er in der Versenkung verschwunden. Ein solches Verhalten verursache Unzufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es sei deshalb an der Zeit, dass die Politik sich hier mehr kümmere.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Bürgerfragestunde genau der richtige Rahmen sei, um diesen soeben geschilderten Unmut Kund zu tun. Er verspreche, dass man sich seitens des Rates und der Verwaltung des Themas annehmen werde. Er wolle allerdings vorsichtig sein, Versprechungen zu machen, weil an diesen Prozessen viele Entscheidungsstellen beteiligt seien. Er werde jedoch sein Möglichstes tun, um zu einer guten und zügigen Lösung kommen.

 

 

8.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Coffee to go in Mehrwegbechern

- gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt

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Frau H. konstatiert, dass es Coffee to go ausschließlich in Mehrwegbechern geben solle. Im Juni 2018 sei sowohl von der Stadt Freiburg als auch von anderen NRW-Städten ein Mehrwegpfand auf die Coffee to go-Becher eingeführt worden. Sie wolle fragen, wann dies auch in Aachen der Fall sein werde. Geeignet sei bspw. ein Poolsystem, bei dem mehrere Bäckereien und Cafés dieselben Mehrwegbecher verwenden. Der Kunde könne sein Getränk in einem Mehrwegbecher mitnehmen und in einer anderen Filiale wieder abgeben.

 

Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grüne, dankt Frau H. für die Frage und verweist auf die aktuelle Berichterstattung in der Lokalpresse und dem WDR. Man habe bereits vor einem Jahr einen Antrag zu diesem Thema gestellt, der von der Verwaltung mit Nachdruck bearbeitet werde. Man habe bereits bei entsprechenden Umfragen von Großbäckereien, Kaffeebetrieben oder auch vom AStA große Zustimmung erfahren. Die Schwierigkeiten würden in der sogenannten Hygienebarriere gesehen werden, was aber in Anbetracht des Gläsertausches auf Weihnachtsmärkten nicht nachvollziehbar erscheine. Hier wünsche sie sich etwas mehr innovative Kraft in der Verwaltung.

 

 

9.Frage von Herrn P., Aachen

betr.: Förderprogramms Ländlicher Raum

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr P. erklärt, eher eine Anregung geben zu wollen. Im Rahmen des noch auf der Tagesordnung zu beratenden Punktes zur Gebietskulisse des Förderprogramms Ländlicher Raum vermisse man die Horbacher Börde als relativ großen Bereich. Dieser Bereich müsse aufgenommen werden.

 

Der Oberbürgermeister nimmt die Anregung zur Kenntnis. Das Fachamt werde diese entsprechend prüfen.

 

 

10.Frage von Frau P., Aachen

betr.: Windpark Münsterwald

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau P. verweist auf den Beschluss des Rates der Stadt vom 09.12.15, der seitens der Ratsmitglieder wohl offensichtlich in Unkenntnis der umfangreichen natur- und landschaftsschutzrechtlichen Einwendungen gegen den Windpark Münsterwald gefällt worden sei. Nun zeige sich, dass die vorhergesagten schweren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sich voll eingestellt haben. Was die ökologische Baubegleitung des Projekts Windpark Münsterwald und die kontrollierenden Personen der Stadtverwaltung bisher an Informationen über die Auswirkungen der Bautätigkeit im Münsterwald veröffentlicht haben, entspreche erwiesenermaßen nicht den Tatsachen. Dies sei vor Ort dokumentarisch in Wort und Bild festgehalten und bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht worden. Sie wolle fragen, ob man nicht die Qualität von Entscheidungen von Rat und Verwaltung näher an der Realität ausrichten könne. Hierzu wolle sie den Vorschlag machen, dass Sachbearbeiter der Verwaltung und Ratsmitglieder vor entsprechenden Entscheidungen an einer fachlich qualifizierten, von merkantilen Erwägungen unabhängigen Vorortführung teilnehmen, um einen tieferen Einblick in die Materie zu gewinnen. Entsprechend fachlich qualifizierte Führungen könnten seitens des Naturschutzbundes LNU oder der Bürgerinitiative kurzfristig angeboten werden.

 

Der Oberbürgermeister weist die im Wortbeitrag von Frau P. enthaltenen Vorwürfe der Falschinformation seitens der Verwaltung entschieden zurück.

Sämtliche Hinweise seien inklusive entsprechender Dokumentationen stets unmittelbar dem zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und immer nachgeprüft worden. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass hier nicht ordentlich mit der Wahrheit umgegangen werde. Es sei überdies vermessen zu behaupten, dass der Rat der Stadt Entscheidungen in absoluter Unkenntnis treffe. Viele Mitglieder des Rates dieser Stadt befänden sich mehrere Abende pro Woche nicht nur in den Sitzungen, sondern auch in Vorbesprechungen, Erläuterungsrunden und Besichtigungen und bereiteten die Entscheidungen mit einem entsprechend hohen Verantwortungsbewusstsein vor. Diese Arbeit, egal ob in Verwaltung oder Politik, sei dem Aufwand gemäß zu würdigen und nicht pauschal zu diffamieren.

 

Frau P. fragt, ob der Oberbürgermeister glaube, dass die nachgewiesene Wassertrübung durch Lehm und PH-Wertänderung durch Zement im Baugebiet durch Starkregen verursacht worden sei, wie die Verwaltung es Glauben machen wolle.

 

Der Oberbürgermeister gibt an, der Stellungnahme der Fachleute zu vertrauen.

 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, schließt der Oberbürgermeister die Bürgerfragestunde.