11.07.2018 - 5 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf den geänderten Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses, der mit den Nachtragsunterlagen versendet worden sei.
Ratsherr Krott berichtet als Vorsitzender des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser dem Beschlussvorschlag weitestgehend gefolgt sei. Den Mitgliedern sei es wichtig gewesen, die Anzahl der Tagespflegepersonen, aber auch die Anzahl der Plätze dauerhaft zu erhalten. Deswegen habe der Ausschuss den Richtlinienentwurf der Verwaltung dahingehend durch einstimmigen Beschluss verändert, den Aufwand für die Betreuungsleistung nicht nur um 30 Cent auf 3,30 €, sondern um 50 Cent auf 3,50 € zu erhöhen.
Ratsherr Teuku erklärt für die Piraten-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag folgen werde, nach wie vor jedoch kritisiere, dass die Problematik der unbezahlten Fehltage noch immer nicht gelöst worden sei.
Die Allianz für Aachen sehe bekanntermaßen die gesamte U3-Betreuung sehr kritisch, so Ratsherr Mohr. Gleichwohl sehe man in der Kindertagespflege im Vergleich zu der gewöhnlichen städtischen Verwahrung das deutlich bessere und familienfreundlichere Instrument. Vor dem Hintergrund werde man heute zustimmen, gleichwohl Punkt 21.2, wo es um die Veränderung des Stellenplans im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen gehe, ablehnen.
Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erläutert die Berechnungsgrundlage für die 3,50 Euro. Bestandteil der Kalkulation seien 18 Tage Krankheit der Kindertagespflegeperson multipliziert mit der Anzahl von fünf Kindern, die in dieser Zeit nicht betreut werden können. Diese 18 Tage Ausfallzeit seien der höchste statistische Durchschnittswert für Krankheitstage im Bildungs- und Erziehungsbereich, Stand 2016. Zahlen von 2017 haben leider nicht vorgelegen. Zuzüglich seien 28 Tage Urlaub mal fünf Kinder in die Kalkulation eingeflossen. Grundlage sei das Gehalt einer Erzieherin als Beschäftige in einer städtischen Kita.
Der Oberbürgermeister lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beschließt einstimmig die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.08.2018,
abweichend zur Richtlinienänderung (Ziff. 2.2.2.1) zum 01.08.2018 eine Übergangslösung für die Großtagespflegestellen in der Annastraße und in der Stromgasse bis zum 31.07.2021.
Des Weiteren beschließt er abweichend zu Punkt 2.3 der Vorlage, dass der Anerkennungsbetrag für die Förderleistung für die Tagespflegepersonen mit der höheren Qualifizierung von 3,00 Euro auf 3,50 Euro erhöht wird.