05.12.2018 - 5.1 Haushaltssatzung 2019/2020 Zweckverband Region ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Baal, CDU, verweist auf einen Beschlussvorschlag von CDU und SPD, der als Tischvorlage verteilt wurde. Der Finanzausschuss habe am Vorabend schon dementsprechend beschlossen.

Der Vorschlag, die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung zu einem bestimmten Beschlussverhalten anzuweisen, diene auch dem Schutz dieser Mitglieder, damit diese bei der Zweckverbandsversammlung nicht unter Druck gerieten. Die Stadt Aachen übernehme dann auch das Haftungsrisiko für diese Beschlüsse.

 

Frau Scheidt, GRÜNE, weist darauf hin, dass es am Ende des zweiten Punktes des Beschlussvorschlages „aufzuteilen“ statt „auszuteilen“ heißen müsse.

 

Frau Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass es bereits einen überarbeiteten Haushaltsentwurf des Zweckverbandes gebe. Für das Jahr 2020 müsse man aber noch genau hinsehen.

 

Herr Deumens, DIE LINKE, bemängelt, dass überhaupt nicht klar sei, wo man den Haushalt des Zweckverbandes finden könne. Die Kommunikation zwischen Zweckverband und Stadt müsse verbessert werden. Bereits vor einiger Zeit sei der Zweckverband massiv in die Kritik gekommen. Auch die jetzigen Vorlagen seien bezeichnend. Zusätzliche Aufgaben seien darin nur sehr vage beschrieben. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Großen Koalition nicht zustimmen.

 

Sodann lässt Herr Oberbürgermeister Philipp über den Beschlussvorschlag von CDU und SPD abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt bei 2 Nein-Stimmen mehrheitlich:

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
  2. Der Hauptausschuss erwartet, dass die Geschäftsführung des Zweckverbandes, den aktuellen Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 überarbeitet. Maßgabe ist, dass eine Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 300.000 Euro gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - erfolgt
  3. Er beschließt die von der Stadt Aachen entsandten  Mitglieder  und deren Vertreter der Zweckverbandsversammlung anzuweisen, dem geänderten Entwurf der Haus­ haltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 nur dann zuzustimmen, sofern die oben geforderte Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen berücksichtigt ist. Andernfalls  ist der Entwurf abzulehnen.
  4. Die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder und deren Vertreter der Zweckver­ bandsversammlung sind hierüber unverzüglich zu informieren.

 

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