22.02.2018 - 3 Kommunalinvestionsförderungsgesetz Kapitel 2, h...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Brantin ist der Meinung, dass die privaten Schulträger ebenfalls eine gute pädagogische Arbeit leisten und daher auch von Fördermitteln profitieren sollten. Jedoch würde seit längerem der dringend notwendige Sanierungsbedarf der beiden städtischen Schulen Inda Gymnasium und Schulzentrum Laurensberg bekannt sein, sodass diese Schulen zunächst prioritär von den Fördermitteln profitieren sollten. Dort sei aufgrund des Sanierungsstaus teilweise der Schulbetrieb eingeschränkt. Herr Brantin verliest einen Beschlussvorschlag der Großen Koalition, welcher den Ausschussmitgliedern vorgelegt wurde. Er spricht sich dafür aus, zunächst das Inda Gymnasium und das Schulzentrum Laurensberg zu sanieren. Sollten nicht die gesamten Fördermittel hierfür benötigt werden, könnten selbstverständlich auch die privaten Schulträger davon profitieren.

 

Frau Griepentrog ist ebenfalls der Meinung, dass zunächst das Inda Gymnasium und das Schulzentrum Laurensberg mit den Geldern aus dem zweiten Kapitel saniert werden sollten. Jedoch plädiert sie dafür, die Verwendung von weiteren Geldern erneut zu prüfen, ohne bereits jetzt eine konkrete Festlegung vorzunehmen. Auch sollten dann wieder andere Schulen, die jetzt noch keine Anträge gestellt hätten, gegebenenfalls mit einbezogen werden.

 

Herr Fischer schätzt ebenfalls die Arbeit der Ersatzschulen, befürworte aber zunächst auch im Hinblick auf die knappen Haushaltsmittel die städtischen Schulen bei der Verteilung der Fördermittel vorrangig zu berücksichtigen.

 

Herr Krott hebt hervor, dass der Beschlussvorschlag der Großen Koalition eine erneute Prüfung der Mittelvergabe vorsieht und keine Festlegung auf bestimmte Schulen oder Träger darstelle.

 

Frau Griepentrog schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass neben den Anträgen der privaten Schulträger auch die Belange etwaiger anderer Schulen berücksichtigt würden.

 

Herr Sahm schließt sich dem Vorschlag von Frau Griepentrog an. Er erkundigt sich danach, ob eventuell auftretende Finanzierungslücken, welche die Stadt Aachen mit eigenen Haushaltsmitteln decken müsste, über zukünftige Förderprogramme rückwirkend gedeckt würden. Darüber hinaus möchte er wissen, wie hoch die Betriebskosteneinsparungen sein werden, wenn das Inda-Gymnasium gemäß dem Aachen-Standard saniert sei.

 

Herr Larosch, Leiter des städtischen Fachbereichs Bauverwaltung, erläutert, dass analog zu den Geldern des ersten Kapitels KInvFöG die Auszahlung der Fördermittel nur erfolge, wenn durch Ratsbeschluss konkrete Projekte benannt würden. Sollten diese Mittel nicht vollumfänglich verwendet werden, wäre ein erneuter Ratsbeschluss nötig, in welchem über die Verwendung der Mittel entschieden werde. Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, müsse der restliche Betrag aus städtischen Haushaltsmitteln oder durch andere Fördergelder aufgefangen werden.

 

Herr Lennartz, Leiter der Abteilung Hochbau des Gebäudemanagements, ergänzt auf wiederholte Nachfrage von Herrn Sahm, dass durch die Tatsache, dass am Inda Gymnasium die Fassade vollständig erneuert werde, der Aachen-Standard erfüllt werden könne. Am Schulzentrum könne dies nicht gewährleistet werden, da dort lediglich eine Aufwertung der Fassade vorgenommen werde. Einen genauen Betrag zur Höhe der Betriebskosteneinsparungen könne er zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht benennen.

 

Herr Brantin ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass er sich im Vorfeld eine Nachbesserung des St. Ursula Gymnasiums wünsche, da der Antrag seiner Meinung nach inhaltlich zu unbestimmt formuliert sei.

 

Es wird über den von der CDU- und SPD-Fraktion vorgelegten geänderten und um den Passus „etwaiger anderer Schulen“ ergänzten Beschlussvorschlag abgestimmt.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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