18.01.2018 - 6 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.

 

Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die bisherigen Beratungen zu dieser Thematik, in denen der Ausschuss ein gemeinsames Anliegen zur Überarbeitung der Sondernutzungssatzung formuliert habe. Mit dem vorliegenden Entwurf seien viele Kritikpunkte aufgenommen worden, so dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zustimmen könne. Dennoch wolle man zu einzelnen Punkten noch Anregungen geben und beantrage, den Beschluss dann zu ergänzen und die Verwaltung mit einer entsprechenden Überarbeitung zu beauftragen.

Durch Außengastronomie können in vielen Bereichen der Stadt ein besonderes Flair geschaffen werden, und um diesen Effekt zu unterstützen, müsse man Möglichkeiten schaffen, um den Stadtraum zunehmend anders als nur mit Verkehrsfunktionen zu belegen. Man schlage daher vor, Parkplätze in den Sommermonaten für Außengastronomie zur Verfügung zu stellen und sich dabei an der Regelungen in anderen Städten, beispielsweise Bonn oder Köln, zu orientieren. Bewohnerparkbereiche sollten von diesen Möglichkeiten jedoch ausgenommen bleiben.

Für die in der Satzung festgelegte freizuhaltende Restgehwegbreite wolle man an einigen Stellen eine flexiblere Handhabung ermöglichen, da eine starre Regelung Außengastronomie in ohnehin engen Räumen unmöglich machen würde, beispielsweise in der Promenadenstraße. Man beantrage daher, in begründeten Ausnahmefällen auf einer Länge von maximal 10 Metern – je nach Fußgänger- / Verkehrsfrequenz und baulicher Situation eine Restgehwegbreite von weniger als 1,50 m zu genehmigen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung halte man grundsätzlich für richtig, wolle sie jedoch schrittweise in 2018 um 10% und in 2019 und 2020 jeweils um weitere 3% durchführen. Generell halte man eine jährliche Indexierung für sinnvoll, damit sprunghafte Gebührenansteige zukünftig vermieden werden könnten und für alle Beteiligten Klarheit herrsche.

Als letzten Punkt bitte man die Verwaltung darum, den in § 5 Punkt h und im Gebührentarif verwendeten Begriff „nichtkommerziell“ durch einen rechtlich eindeutigen Begriff zu ersetzen.

 

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung für die Berücksichtigung zahlreicher in der vorherigen Beratungen vorgetragener Anregungen. Mit dem von der Verwaltung vorgestellten Satzungsentwurf könne man sich einverstanden erklären, nicht hingegen mit dem Wunsch der Grünen, eine Unterschreitung der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Restbreite von 1,80m bzw. 1,50m zu ermöglichen. Eine Regelung für Außengastronomie auf Parkflächen halte man nicht für sinnvoll, daher werde man auch diesem Antrag der Grünen nicht zustimmen.

 

Für die SPD-Fraktion kündigt Herr Plum an, dass man der Vorlage der Verwaltung zustimmen könne. Die Beschlussanträge der Grünen sehe man unterschiedlich, die Vorschläge zur Gebührenstaffelung und –indexierung könne man ebenso wie den Wunsch nach einer rechtlich eindeutigen Formulierung für die bislang als „nichtkommerziell“ betitelten Genehmigungstatbestände mittragen. Skeptisch hingegen sehe man den Vorschlag zur Nutzung von Parkplätzen, insbesondere, da man den Anwendungsbereich als nicht sehr groß einschätze, wenn man die Bewohnerparkbereiche ausschließe. Nicht zustimmen könne man dem Vorschlag zu einer flexibleren Handhabung der Restgehwegbreite, hier wolle man mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende eine Restgehwegbreite von grundsätzlich 1,80m, in Ausnahmefällen 1,50m, nicht unterschreiten. In diesem Zusammenhang bitte man darum, dafür Sorge zu tragen, dass die Leitsysteme auf den Fußgängerwegen nicht durch Stühle und Tische zugestellt würden.

 

Für die Piratenfraktion signalisiert Herr Pütz Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung und zu den von den Grünen beantragten Beschlussergänzungen. Im Hinblick auf die schon häufiger im Ausschuss beratenen Premiumwege bitte man die Verwaltung darum, ein Augenmerk auf die Wege mit hoher Fußgängerfrequenz zu richten, um hier Konflikte möglichst zu vermeiden.

 

Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für die umfangreiche Überarbeitung der Satzung. Man werde dem Beschluss Vorschlag der Verwaltung zustimmen, unterstütze dabei aber auch die von den Grünen beantragten Modifizierungen. Insbesondere halte man es für wünschenswert, Parkplätze unter bestimmten Voraussetzungen für Außengastronomie zur Verfügung stellen zu können, da man hierdurch eine erhebliche Attraktivierung von bestimmten räumlichen Bereichen erwarte. Man sei davon überzeugt, dass die positiven Einflüsse den Nachteil des Wegfalls von wenigen Parkplätzen deutlich überwögen und halte es für falsch, bei solchen Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum grundsätzlich zugunsten von Parkplätzen zu entscheiden.

 

Herr Baal regt an zu prüfen, ob statt des Begriffs „nichtkommerziell“ besser „gemeinnützig“ verwendet werden könne, und zwar bezogen auf die veranstaltende Organisation und nicht auf die Veranstaltung selbst.

 

Herr Wingenfeld berichtet, dass in Bonn eine Nutzung von Parkplätzen für Außengastronomie in bestimmten Bereichen im Rahmen einer Experimentierklausel getestet werde. Dazu finde jeweils eine Einzelfallprüfung statt, eine generelle Regelung in einer Satzung, die dann auch einen Genehmigungsanspruch auslöse, gebe es nicht.

 

Herr Rau modifiziert den Beschlussantrag der Grünen in Bezug auf die Inanspruchnahme von Parkplätzen für Außengastronomie dahingehend, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, Möglichkeiten zu prüfen, außerhalb der Sondernutzungssatzung für definierte Bereiche testweise die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für Außengastronomie zuzulassen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Gilson, Plum, Pütz, Haase und Beus sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld und Herr Larosch beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Einwendungen an. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) unter folgenden Maßgaben zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

- einen Vorschlag für eine über die Jahre 2018 - 2020 gestaffelte Gebührenerhöhung sowie für eine zukünftige Indexierung der Gebühren zu erarbeiten und

- für den in Paragraph 5 Punkt h) und in der Gebührentabelle verwendeten Begriff „nicht- kommerziell“ in Bezug auf Informationsstände und Veranstaltungen eine rechtlich eindeutige               und überprüfbare Formulierung zu finden, beispielsweise „Informationsstände/               Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen“ o.ä.

(einstimmig)

 

Der Antrag der Fraktion Die Grünen, in begründeten Ausnahmefällen auf einer Länge von maximal 10 Metern – je nach Fußgänger- / Verkehrsfrequenz und baulicher Situation eine Restgehwegbreite von von weniger als 1,50 m  zu genehmigen, wird abgelehnt.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten)

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, außerhalb der Sondernutzungssatzung für definierte Bereiche testweise die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für Außengastronomie zuzulassen.

(einstimmig)

 

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