27.02.2018 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass die bisherige Gewerbesteuersollstellung für das Jahr 2018 rund 177 Mio. Euro betrage. Sie liege damit im Vergleichszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres.

Auch die Ansätze der übrigen Steuererträge wie beispielsweise den Grundsteuern scheinen nach derzeitigem Kenntnisstand erreicht werden zu können. Die Quartalsmeldung der Gemeindeanteile an Umsatzsteuer und Einkommensteuer liege noch nicht vor.

Frau Grehling führt weiter aus, dass die Genehmigung des Haushaltplans 2018 durch die Bezirksregierung bisher noch nicht erfolgt sei. Sie gehe aber davon aus, dass die Genehmigung erteilt werde, da nach Beantwortung eines Fragenkatalogs kein weitergehender Gesprächsbedarf signalisiert wurde.

 

Ratsherr Pilgram erkundigt sich nach den Fragen zur Haushaltsplanung 2018, die von der Bezirksregierung gestellt wurden.

 

Frau Grehling antwortet, dass die Fragen die Hintergründe der Einplanung der größeren Ertrags- und Aufwandspositionen beträfen und insofern typisch seien. So seien beispielsweise Fragen bezüglich der Städteregionsumlage, der Nettoneuverschuldung, der Zinsentwicklung, der Erwartungen in der Flüchtlingsunterbringung, der Personalentwicklung im Allgemeinen, der Berechnungsgrundlage für die allgemeine Steuererwartung sowie dem Stand des Jahresabschlusses 2016 gestellt worden.

An dieser Stelle merkt Frau Grehling zudem an, dass das Ergebnis des endgültigen Jahresabschlusses 2016 zwar drei Mio. Euro schlechter als zum Entwurfsstand sei, jedoch immer noch drei Mio. Euro unterhalb des geplanten Jahresfehlbetrages liege. Im Rahmen der Prüfung habe das Rechnungsprüfungsamt zudem eine mögliche Abwertung des Eigenbetriebs Aachener Stadtbetrieb aufgrund des zunehmenden Eigenkapitalverzehrs thematisiert.

 

Ratsherr Pilgram möchte wissen, ob die Kennzahlen von der Bezirksregierung thematisiert wurden.

 

Frau Grehling erklärt, dass die Kennzahlen als Bestandteil des Haushalts selbstverständlich übermittelt wurden, hierzu jedoch keine Nachfragen gestellt worden seien.

 

Ratsherr Helg fragt, wann mit der Genehmigung zu rechnen sei.

 

Frau Grehling teilt mit, dass die gesetzliche Frist Mitte März 2018 ablaufe. Sie gehe aber nach den Erfahrungen der Vorjahre und Klärung der Rückfragen davon aus, dass die Genehmigung bereits vorher erteilt werde.

 

Ratsherr Helg erkundigt sich hierzu, ob die Frist durch die Rückfragen der Bezirksregierung unterbrochen bzw. verlängert werde.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Rückfragen in der Regel keinerlei Auswirkungen auf die Frist haben, gleichwohl die Bezirksregierung darauf hinweise, dass die Frist erst nach Vorlage aller relevanten Bestandteile und Erläuterungen einsetze.