27.02.2018 - 8 Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Ratsherr Teuku teilt mit, dass er die Unterfinanzierung der Eigenbetriebe in der Vergangenheit kritisiert habe und die einmaligen Ertragszuschüsse daher begrüße.
Ratsherr Pilgram führt in diesem Zusammenhang aus, dass seit Jahren die Bemühungen vorhanden seien, die Kosten für nicht rentierliche Bereiche des E 18, wie beispielsweise die Grünpflege, innerhalb der Stadtverwaltung den Nutzern in Rechnung zu stellen, sodass das Jahresergebnis des E 18 entlastet und die Wirtschaftlichkeit gesteigert werde.
Frau Grehling weist erneut darauf hin, dass die Bezirksregierung nach dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Jahresabschlusses 2016 gefragt habe. Dieser werde vermutlich in der Sitzung des Rates vom 18.04.2018 verabschiedet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 sei die Abwertung des E 18 aufgrund sinkenden Eigenkapitals und der Fehlbedarfsplanung diskutiert worden. In dieser Diskussion gelte es zu bedenken, dass der Jahresfehlbetrag des E 18 in den vergangenen Jahren stets etwa 1 Mio. € unterhalb des geplanten Wertes liege. Um eine Abwertung des E 18 zu verhindern, sei im Haushaltsplan 2018 eine Zuschusserhöhung der Stadt an den E 18 um jährlich 2,5 Mio. € vorgesehen. Dies sei auch aufgrund der vielfältig gestiegenen Anforderungen insbesondere in den Bereichen des Baumschutzes (auch hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten) sowie der geplanten Einführung eines Baumkatasters und den Ansprüchen der Grünflächenunterhaltung notwendig. Eine interne Leistungsverrechnung im nicht rentierlichen Bereich des E 18 mache nur dann Sinn, wenn Steuerungsmöglichkeiten bestünden. Die faktischen Kosten blieben jedoch gleich, unabhängig davon, ob E 18 diese komplett aus dem pauschalen Zuschuss finanziere oder diese auf die jeweiligen Fachbereiche als Nutzer aufgeteilt würden. Ein wesentlicher Mehrkostenblock sei vor allem die Baumsicherung, welche jedoch nicht durch eine Kostenleistungsrechnung steuerbar sei. Alleine das Erfordernis der Verkehrssicherung entscheide in diesen Fällen über die Notwendigkeit der Durchführung einer Maßnahme. Zudem seien die Kosten für solche Maßnahmen seitens der Fachbereiche nicht steuerbar.
Ähnlich sei die Situation auch beim E 26, der keine flächendeckendende Kostenleistungsrechnung betreibe. So mache beispielsweise eine Kostenleistungsrechnung im Bereich der Gebäudesanierung keinen Sinn, da der Fachbereich, der in einem sanierungsbedürften Altbau sitzt, weder für die Mehrkosten verantwortlich gemacht werden könne, noch Steuerungsmöglichkeit bzgl. z.B. der Durchführung von Sanierungen habe.
Vor der Diskussion über die weitere Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung müsse die Diskussion über die gewählten und die erforderlichen Standards stehen, da in den angesprochenen Bereichen, in denen das „ob“ nicht veränderbar sei, durchaus Optimierungspotentiale im „wie“ möglich seien.
Nach den erfolgten Zuschusserhöhungen gilt es gleichwohl, den operativen Verlust der Eigenbetriebe weiterhin engmaschig zu controllen und einem möglichen Abwertungsbedarf entgegenzuwirken.
Darüber hinaus sei ergänzend darauf hinzuweisen, dass seitens der Bezirksregierung keine Bedenken gegen die Zahlung der Sonderzuschüsse erhoben worden sind.