27.02.2018 - 5.1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Pilgram möchte wissen, wann die Förderprogramme finanziell bei der Stadt ankämen. Es sei derzeit noch unklar, wie die zukünftige Schulstruktur aufgrund der Rückabwicklung des G9-Systems aussehe. Für ihn stelle sich die Frage, ob eine seriöse Planung vor dem Hintergrund der derzeit noch bestehenden Unklarheiten der Bedarfe überhaupt möglich sei, da man beispielsweise auch noch nicht wisse, welche Schulstandorte erhalten blieben.
Herr Larosch führt aus, dass die Bewilligungsbescheide bereits vorlägen und keine Gefahr bestünde, dass die Mittel nicht tatsächlich fließen werden. Bei den beiden zu sanierenden Schulen handele es sich um sehr große Schulgebäude, wobei es lediglich um eine Hüllsanierung gehe. Diese Maßnahmen seien seitens des Gebäudemanagements aufgrund ihrer Bausubstanz priorisiert worden, da es sich um zwingend notwendige Baumaßnahmen handele. Darüber hinaus seien von der neuen Bundesregierung bereits weitere Fördermittel für Schulen in Aussicht gestellt worden. Die weitere fachliche Planung auch hinsichtlich der Wiedereinführung G9 sei jedoch in Abstimmung mit FB 45 und E 26 Aufgabe des Schulausschusses.
Ratsherr Teuku fragt, wie hoch die Einsparungen durch die Sanierung im Bereich der Betriebskosten für das Inda-Gymnasium seien.
Herr Larosch erklärt, dass der Aachener Standard durch die Hüllsanierung trotzdem noch nicht erreicht werden könne. Die Anfrage werde an E 26 übermittelt und von dort aus im Nachgang beantwortet.
Frau Grehling betont die Notwendigkeit der Durchführung der Hüllsanierung zur Erhaltung des Schulbetriebs in beiden Einrichtungen. Die Maßnahmen sichern den baulichen Bestand und seien nicht zur Haushaltskonsolidierung gedacht. Des Weiteren sei das Einsparungsvolumen im Voraus schwer zu kalkulieren.
Ratsherr Pilgram stellt die Frage, ob auch energetische Sanierungen wie beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen seien.
Herr Larosch antwortet, dass eine energetische Sanierung nicht vorgesehen sei, da die zunächst zugesagten Fördermittel bereits für die Umsetzung der beiden Hüllsanierungen nicht ausreichen würden.
Ratsfrau Plum bestätigt, dass diese Aussagen auch den Diskussionsstand im Schulauschuss widerspiegeln. Die Maßnahmen seien beim Projekt Gute Schule 2020 zurückgestellt worden und umfassten nur die Sanierung des Daches und der Fassade. Eine energetische Sanierung sei mit den gegebenen Mitteln definitiv nicht umsetzbar. Wenn die Mittel aus dem Förderprogramm verbraucht seien, werde der zusätzliche Bedarf aus städtischen Mitteln gezahlt. Es sei zu beachten, dass die Durchführung hauptsächlich in den Schulferien stattfinden müsse.
Ratsherr Kühn kritisiert, dass die Angebote und Kostenvoranschläge für die Baumaßnahmen in einer öffentlichen Vorlage namentlich bekannt gegeben werden. Seines Erachtens dürften solche Unterlagen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Frau Grehling entgegnet, dass es sich hierbei um die Antragsunterlagen der freien Träger handele.
Im Zuge der weiteren Diskussion sagt sie allerdings zu, in derartigen Fällen zukünftig die Namen der Unternehmen, die sich für die den Anträgen beigefügten Kostenvoranschläge verantwortlich zeichnen für den öffentlichen Teil der Sitzung zu schwärzen. Das Vorhandensein der Kostenvoranschläge und deren Höhe an sich seien jedoch entscheidungsrelevant und müssten daher beigefügt werden.
Beschluss:
Auf Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses nimmt der Finanzausschuss die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.
Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen, um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten.