01.03.2018 - 6 Vertriebliche AngelegenheitenSachstand Digitali...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Geulen hält einen Vortrag. Dieser ist ebenfalls als Anlage einsehbar.

Er spricht die Berichterstattung in der Presse bezüglich des Datenschutzes nach Einführung des EFM-Prozesses an. Grundlage bilde der deutschlandweite eTicket Standard. Bei den bisher ca. 16 Mio landesweit verkauften Tickets in genau dieser Form habe es bisher keine Probleme gegeben. Ein Datenmissbrauch oder Tracking finde nicht statt. Der Kunde könne seine Daten auslesen, was dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Transparenz entspreche. Ein Auslesen durch unbefugte Dritte sei nahezu unmöglich. Der AVV biete aber weiterhin Gespräche an.

 

Herr Achilles sieht die Entwicklung hin zu elektronischen Tickets positiv. Er befürworte mittelfristig eine Chipkarte ohne Registrierung. Zum Thema Datenschutz sei er der Meinung, eine deutschlandweite Einführung heiße noch nicht, dass der Datenschutz hundertprozentig erfüllt werde. So bestehe z. B. die Gefahr, dass ein Bewegungsprofil erstellt werden könne. Der AVV brauche das Vertrauen der Kunden, was aber durch sein Verhalten erschüttert werde. Seine Fraktion wünsche auch Gespräche, sie wolle eine Nachbesserung für die Kunden. Das Problem sei nicht die Umsetzung, sondern der Datenschutz.

 

Herr Fischer stellt fest, Digitalisierung und Datenschutz seien nicht nur ein Problem des AVV, sondern ein stadtweites Problem. Es sei im Konzept begründet; Grundlage sei das Sammeln von Daten. Dabei würden sich noch weite Spielräume bieten, z. B. im Zusammenhang mit der Baustelle Kurbrunnenstraße fänden zurzeit kaum Informationen der Kurgäste statt. Wenn den Kunden klargemacht werde, was mit den Daten passiert, könne das Vertrauen herstellen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen gemäß der Vorlage zum Sachstand Digitalisierung im AVV zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage