06.03.2018 - 6 Mitteilungen / Verschiedenes:

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger gab die folgenden Informationen weiter:

 

Förderergebnis 2017: 

Insgesamt konnten im Jahr 2017 208 Wohneinheiten gefördert werden. Hierbei entfallen 185 WE auf Neubau (164 EKG A und 21 EKG B) sowie 23 Wohneinheiten die im Rahmen der Bestandsinvestitionen gefördert und somit ebenfalls einer Mietpreis- und Belegungsbindung gelangen werden.

 

Das Fördervolumen für diese 208 Wohneinheiten beträgt 28.106.207 €.

 

Neue Fördervorschriften: 

Mit den neuen Fördervorschriften ab 2018 sind die Förderpauschalen (für Kommunen im Mietniveau 4) von 1765 € auf 1850 € (EKG A) bzw. von 1180 € auf 1250 € angehoben worden. Darüber hinaus ist Bewilligungsmiete von 5,75 € auf 6,20 € angehoben worden.

 

Die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) ist ersatzlos beendet.

 

Das bisherige Förderprogramm im Rahmen der Bestandsförderung BestInvest wird durch das Förderprogramm RL Mod ersetzt. Neu sei hierbei insbesondere, dass neben der Modernisierung auch die  Instandhaltung mitgefördert werde. Alle Fördermaßnahmen nach diesem Programm ziehen eine Mietpreis- und Belegungsbindung nach sich.

 

Durch die neuen Fördervorschriften werde insbesondere auch die Eigentumsförderung im Allgemeinen deutlich verbessert.

 

Die neuen Förderbedingungen bilden zusammengefasst verbesserte Konditionen für die Investoren. Mit der Steigerung der Bewilligungsmieten werden insbesondere für Haushalte mit Transferleistungseinkommen erschwerte Rahmenbedingungen geschaffen.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Otten, ob es auch eine Zahl über die aus der Bindung gefallenen Wohnung gäbe, verwies Herr Frankenberger auf den Wohnungsmarktbericht, der auch in diesem Jahr erstellt werde. Dieser werde die genauen Zahlen beinhalten.

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 17:19 Uhr.

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