12.04.2018 - 13 Ausweisung der Hartmannstraße, der Elisabethstr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ernst erläutert den Sachstand und liest den geänderten Beschluss der BV 0 vor. Die Elisabethstraße sei herausgenommen worden.

 

Herr Achilles begrüßt die Satzungsänderung. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch sei es nur ein kleiner Schritt.

 

Frau Ernst beantwortet eine Frage der Frau Breuer. Die ortsansässige Gastronomie“ auf der Fläche vor dem Tourist-Service werde dann auch in der Tempo-20-Zone liegen.

 

Herr Fischer teilt mit, die Grünen würden den Beschluss der BV 0 nicht mittragen, sondern den ursprünglichen Beschlussvorschlag gemäß der Verwaltungsvorlage für sinnvoll halten, also die Elisabethstraße mit einbeziehen wollen.

 

Frau Conradt erklärt, warum die Elisabethstraße beim Beschluss der BV 0 herausgenommen wurde. Diese Straße werde zurzeit durch die Baustelle stark in Mitleidenschaft gezogen. Aber auch ohne diese sei sie verkehrsberuhigt, weil man dort nicht schneller fahren könne. Deshalb brauche sie auch nicht extra ausgewiesen werden.

 

Herr Klopstein schließt sich der Argumentation der Fraktion Grüne an. Es sei nicht sinnvoll, irgendwo eine Tempo-30-Zone innerhalb einer Tempo-20-Zone zu haben.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den von der BV 0 beschlossenen geänderten Beschluss abstimmen, der die Elisabethstraße ausklammert. Es ergeht dann der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage