11.04.2018 - 18 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann gibt weiterführende Erläuterungen zur Vorlage und begründet den Vorschlag, das

Vorkaufsrecht als Mittel einzusetzen.

Herr Klopstein begrüßt den Beschlussvorschlag.

Herr Moselage fragt, ob das Vorkaufsrecht auch bei einem Gesellschafterwechsel innerhalb einer

GmbH greife und schlägt vor, ggf. mit dem Eigentümer in Verhandlungen einzutreten.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3886&TOLFDNR=86524&selfaction=print