11.04.2018 - 19 Beschluss über eine Veränderungssperre für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann führt aus, dass mit der vorgeschlagenen Maßnahme bauliche

Maßnahmen im von der Veränderungssperre betroffenen Bereich ausgeschlossen werden und somit der Status quo eingefroren werde.

 

Herr Moselage fragt, ob die gesetzlichen Ziele des Prostitutionsschutzgesetzes nicht durch die Veränderungssperre konterkariert werden. Zudem werde einem Grundstückseigentümer eines unbebauten Grundstückes eine Status quo-Veränderung untersagt. Die Abgrenzung des Gebietes hält er für nicht nachvollziehbar. Er sieht eine Sanierungsgebietssatzung als geeigneteres Mittel an.

 

Frau Ohlmann führt aus, dass ein Verfahren über Satzungsänderungen zu lange dauere und keine kurzfristigen Lösungen zur Konsequenz hätten. Sie erklärt die Bereitschaft der Verwaltung, die Frage noch einmal zu überprüfen.

 

Herr Dr. Otten erklärt, dass nach seiner Ansicht eine Sanierungsgebietssatzung verstärkte Möglichkeiten böte. Er erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag, allerdings unter der Voraussetzung, dass, wie Frau Ohlmann zuvor erklärte, die Frage der Anwendung einer Sanierungsgebietssatzung parallel geprüft werde.

 

Herr Moselage weist unter Berufung auf § 18 Baugesetzbuch darauf hin, dass bei einem Beschluss über die Veränderungssperre Entschädigungsfragen im Raum stehen könnten.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage