25.04.2018 - 15 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 25.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Bezirksamtsleiter Prömpeler teilt mit, dass der Wasserverband WVER das Hochwasserrückhaltebecken Haarbachtal zur Vermeidung unberechtigter Nutzungen (Ravepartys usw.) und sich daraus für Menschen ergebende Lebensgefahren einzäunen wird.
Besonders in den letzten Jahren hat die Partyszene das Haarbachtal für sich entdeckt und die Bachauen unberechtigter Weise für laute Partys mit mehreren Hundert Besuchern bis mitten in der Nacht in Gebrauch genommen. Es gab im BA 3 viele Beschwerden über diese ungenehmigten Nacht und Nebel Partys. Die teils erheblich alkoholisierten und berauschten Besucher haben ihre Notdurft entlang der Wege und in den Büschen verrichtet. Ebenfalls waren die Zuwegungen und Bachauen erheblich mit Müll und Glasscherben verschmutzt. Auch halten sich die Besucher als auch andere Spaziergänger nicht an die entlang des Grundstückes angebrachten Verbotsschilder, die das Betreten des Geländes des Rückhaltebeckens verbieten.
Der Aufenthalt besonders im Bereich des Wehres ist lebensgefährlich. Der WVER will seiner Verkehrssicherungspflicht durch Einzäunen nachkommen.
Für Bezirksbürgermeister Corsten ist dies ein Unding, dass der WVER sein Grundstück deswegen einzäunen will. Es handele sich hier um ein Stück Natur, dass die Menschen aufsuchen würden. Die Verbotsschilder seien dabei unerheblich. Er habe auch bereits als Kind dort gespielt. Dann müsse man auch den Haarberg oder Kennedypark wegen Lärm und Dreck einzäunen. Für ihn käme wenn nur ein Einzäunen des Wehres in Betracht und wenn es Beschwerden gebe, müssten halt das Ordnungsamt und die Polizei mehr tun.
Bezirksamtsleiter Prömpeler wies darauf hin, dass er die Ansicht von Bezirksbürgermeister Corsten hinsichtlich des Spielens im Bach nachvollziehen, er aber auch die Einstellung des WVER gut nachvollziehen kann, dass dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen will. Es gehe schließlich auch um Haftungsfragen. Ebenfalls ist es unbestritten, dass die Menschen sich bewusst alleine an die Verbotsschilder nicht halten und sich in Gefahr begeben. Sein Vergleich von Haarberg und Kennedypark passe nicht so ganz, da die zuerst genannten Flächen öffentlich sind und das Regenrückhaltebecken eine private Fläche.
Die Bezirksvertreter Schulz, Finsterer und Becker halten das Einzäunen des gesamten Grundstücks in nicht für sachgerecht.
Seitens des Bezirksamtes soll ein Gesprächstermin mit dem WVER und dem FB 36 vereinbart werden.