15.05.2018 - 5 5. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheina...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 15.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Deumens erklärt, dass Die Linke den Beschlussvorschlag ablehnen werde, da Elektromobile viel umweltfreundlicher dargestellt würden als sie eigentlich seien. So benötigen auch diese Fahrzeuge schließlich Strom für den Betrieb. Darüber hinaus könne wohl jeder, der finanziell in der Lage ist, sich ein derartiges Auto zu beschaffen, auch ohne Bedenken die Kosten für die Parkgebühren tragen.
Ratsherr Teuku führt an, dass die Piraten den Beschlussvorschlag nicht ablehnen werden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass ihm aufgefallen sei, dass auch Hybridautos an den Ladepunkten abgestellt würden, die gar nicht die technischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ladevorgang an der Ladesäule mitbringen.
Ratsherr Claßen fragt diesbezüglich, ob die Elektroautos nicht gekennzeichnet seien.
Ratsherr Teuku antwortet, dass Elektrofahrzeuge eindeutig durch das amtliche Kennzeichen oder durch eine Vignette identifizierbar seien, jedoch gebe es verschiedene Ampere-Ladesäulen, die bei einigen Autos das Vortäuschen eines Ladevorganges ermöglichen.
Ratsherr Helg äußert seinen Stolz darüber, dass die Stadt Aachen als Vorreiter in der Entwicklung und Anwendung der Elektromobilität in Deutschland auftrete, jedoch sei es nicht der richtige Weg, Elektrofahrzeuge zeitlich beschränkt von der Gebührenpflicht zu befreien. Folglich werde die FDP den Beschlussvorschlag ablehnen.
Ratsfrau Plum merkt an, dass die geführten Diskussionen weniger in den Finanzausschuss als vielmehr in den Mobilitätsausschuss oder den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gehören. Anschließend signalisiert sie ihre Zustimmungsbereitschaft. So seien Elektroautos heutzutage nicht mehr so teuer, da man derartige Fahrzeuge mittlerweile auch schon für einen Preis in Höhe von 14.000 € erwerben könne. Weiterhin bekräftigt sie den Symbolcharakter der neuen Parkgebührenordnung und empfindet diesen Schritt als positives Signal in der Außenwirkung. Schließlich sei es paradox, wenn man als Vorreiter in der Entwicklung und Anwendung der Elektromobilität in Deutschland weiterhin die Parkgebührenpflicht für Elektroautos beibehalte.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,4 kB
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135,3 kB
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