17.05.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/ Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und führt ergänzend hierzu aus, dass die Verwaltung beabsichtige, zur Sicherstellung der Ansiedlung eines Nahversorgungsbetriebs den Satzungsbeschluss erst fassen zu lassen, wenn der Vorhabenträger mindestens eine Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch nachweisen könne.

 

Für die Fraktion der Grünen weist Frau Hörmann darauf hin, dass man immer wieder feststellen müsse, dass getroffene Regelungen in städtebaulichen Verträgen schwer oder gar nicht durchsetzbar seien. Man bitte daher die Verwaltung dringend darum, eine Frist schon für die Einreichung des Bauantrags zu setzten und diese durch geeignete Vertragsstrafen abzusichern,

 

Herr Larosch sagt zu, dies zu prüfen, gibt aber zu bedenken, dass im Bereich des Vertragsrechts Angemessenheit und Ausgewogenheit den Rahmen für solche Regelungen vorgäben.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er, den Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße – zu ändern und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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