09.05.2018 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 09.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt begrüßt die Anwesenden und bittet um Verständnis für den Umstand, dass der Sitzungsraum nicht der übliche ist. Der Raum musste aus Gründen der Organisation der Festlichkeiten rund um die Vergabe des Internationalen Karlspreises gewählt werden.
Zur Tagesordnung merkt sie an, dass verwaltungsseitig der Tagesordnungspunkt
26 – Trägeranteilübernahme und Zuschussgewährung Kita Schleswigstr. 3 - zurückgezogen wurde.
Herr Dr. Otten beantragt, dass der Tagesordnungspunkt 21 – Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Str. - nicht beraten werden solle, da sich im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gezeigt habe, dass die Verwaltung hierzu verschiedene Aufträge nacharbeiten müsse. Hiergegen erfolgt keine Widerrede, so dass die Bezirksbürgermeisterin ein Einvernehmen zur Vertagung des Punktes auf die nächste Sitzung feststellt.
Herr Ferrari beantragt zudem, den Tagesordnungspunkt 7 – Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes - nicht zu behandeln, da innerhalb von rund zwei Wochen die Angelegenheit auch im Bürgerforum behandelt werden soll und dessen Empfehlung besser abgewartet werde, bevor in der Sache durch die Bezirksvertretung entschieden würde. Auch hierzu erfolgt keine Widerrede, so dass die Bezirksbürgermeisterin in diesem Fall ebenfalls eine einvernehmliche Vertagung feststellt.
Auf Grund des Interesses zahlreicher Zuhörer am Tagesordnungspunkt 20 – Führung des Linienverkehrs im Bereich der Haltestelle Rathenaualle in der Bayernallee - schlägt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt vor, diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen und nach dem Tagesordnungspunkt 5 zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Außerdem weist Herr Klopstein darauf hin, dass die Niederschriften, die in den Tagesordnungspunkten 2 und 3 behandelt werden sollen, den Bezirksvertretungsmitgliedern außerhalb der in der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Frist zugingen. Es besteht Einvernehmen, dass diese Tagesordnungspunkte in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen.