30.05.2018 - 5 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -hie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es wird auf die Ausführungen zu TOP 4 verwiesen.

Ergänzend informiert Frau Ohlmann die Bezirksvertretung darüber, dass die Flächen für die Errichtung der überdachten Stellplätze für das Studierendenwerk geringfügig um 45 m nach Süden verschoben wurden.

Weitere Abweichungen von der ursprünglichen Planung liegen nicht vor.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmigAblehnung:Enthaltung: ---------

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Anlagen zur Vorlage