30.05.2018 - 6 Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik -hier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann verweist auf die Erläuterungen in der Vorlage.

Der Erlass einer Gestaltungssatzung wurde erforderlich, weil aufgrund eigentumsrechtlicher Aspekte anstelle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Angebotsplan erstellt werden musste, in dem jedoch keine gestalterischen Festlegungen getroffen werden können.

Wortmeldungen erfolgten nicht.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmigAblehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage