20.06.2018 - 14 Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Deloie erläutert den zum Beschluss anstehenden Sachverhalt aus jugendpolitischer Sicht.
Herr Klopstein kritisiert den Beschlussvorschlag als textlich überladen.
Herr Dr. Otten sieht es als unschädlich an, wenn die verschiedenen, im längeren Text aufgeführten Punkte mitbeschlossen würden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte
- nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25 zustimmend zur Kenntnis
- empfiehlt dass die in dieser KiTa beabsichtigten zusätzlichen 20 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (2 x Gruppenform II) im Rahmen der Kindertagestättenbedarfsplanung 2020/ 2021 berücksichtigt werden
- empfiehlt die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die zwei neuen KiTa-Gruppen ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines jährlichen freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Kindpauschalenbudgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 34.300 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung).
- empfiehlt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz refinanzierbaren Miete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 7.100 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung
- empfiehlt die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 9.900€/ KiTa-Jahr (Betrag in Folge unterschiedlicher Indexierungswerte leicht abnehmend)
- empfiehlt, die Verwaltung bzgl. der Punkte 3., 4. und 5. mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit dem Träger der KiTa (AWO) zu beauftragen
- empfiehlt dem Träger der KiTa (AWO) einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten, unter dem Vorbehalt, dass hierfür keine Fördermittel bewilligt werden können, zu gewähren
- empfiehlt die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Haushaltsmittel zum Haushalt 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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369,4 kB
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262,4 kB
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