10.01.2018 - 2 Zukünftige Finanzausstattung des Eigenbetriebs ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Bruynswyck bittet um Wortmitteilungen und tatkräftige Beteiligung an der Diskussion.

 

Frau Reuß führt aus, dass zwar in den vergangenen Wochen immer wieder über den Abschluss einer Zielvereinbarung debattiert wurde, letztlich diese in der konkreten Ausgestaltung des Finanzdezernates nun aber überraschend kam. Auch die Leitlinie in der Presse im Sinne eines Sparzwanges sei für ihre Fraktion überraschend gewesen. Ergebnis der letzten Strukturkommission sei schließlich gewesen, dass ein funktionierendes Controlling aufgebaut wurde und das wirtschaftliche Handeln des Betriebes gewährleistet ist.

Mit Befremden habe sie daher festgestellt, dass man offensichtlich nicht deutlich genug auf die mit der  Verabschiedung einer Zielvereinbarung einhergehenden Probleme hinwiesen habe. Der für das Finanzdezernat relevante Ausgangsquotient sei seinerzeit anders gespeist gewesen, die Ursache habe man anscheinend nicht hinterfragt. Faktisch hat das Theater seit Jahren die Tarifabschlüsse der Beschäftigten selber aufgefangen. Der Betriebskostenzuschuss werde niemals auskömmlich sein. Das Instrument der Zielvereinbarung werde dieser Grundproblematik jedoch nicht gerecht. Die Schaffung einer Rücklage wird begrüßt und wird dem Theater zu Gute kommen, jedoch sei dies schließlich auch eine gesetzlich vorgesehene Regelung, die auf der Eigenbetriebsverordnung fuße. Der Entstehungsprozess der jetzt vorliegenden Zielvereinbarung sei aus Sicht ihrer Fraktion merkwürdig. Sie werbe dafür, mehr mit den Akteuren des Theaters in den Dialog zu treten und auch zu bleiben. Fakt sei, dass es für ein Haus mit rund 700 Plätzen nur begrenzte Möglichkeiten der Einnahmenerhöhungen geben werde.

Als Sozialdemokratin sei sie daran interessiert, den Zugang zum Haus auch für einkommensschwächere Personen offen zu halten.

Fakt sei aber, dass das Haus nicht zu vergleichen ist mit anderen Häusern, die schlichtweg andere Bedingungen haben, z.B. in Bezug auf Lagermöglichkeiten, Verortung der Werkstätten, Höhe der Transport- und Umbaukosten usw. Vergleiche mit anderen Häusern werden daher immer hinken.

Natürlich müssten die Finanzen im Blick behalten werden, aber es stelle sich auch die Frage, wieviel Kultur eine Stadt benötige, die sich als Kulturhauptstadt bewerben will. Es bedürfe dringend eines Bekenntnisses dazu, dass das Haus nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Problematisch sei außerdem die personelle Veränderung in der Verwaltungsdirektion. Hier werde die neue Verwaltungsdirektorin mit der Umsetzung von Maßnahmen betraut, an deren Entstehung sie nicht mitwirken konnte.

 

Frau Reuß fasst zusammen, dass es Ziel der SPD- Fraktion sei, eine Rücklage zu bilden. Alleine deshalb werde man der Zielvereinbarung zustimmen. Allerdings nur mit einer veränderten Beschlussfassung, in der die zukünftige Mitwirkung des Betriebsausschusses enthalten ist. Denn nur der Betriebsausschuss könne inhaltlich fundiert bewerten, welche Maßnahmen dem Theater zuzumuten seien.

Frau Reuß weist sodann auf den ausgeteilten geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD hin, der auch eine Erweiterung des § 5 Abs. 2 der Zielvereinbarung vorsieht.

 

 

Hr. von Hayn führt aus, dass er es grundsätzlich als positiv bewerte, dass eine Zielvereinbarung erstellt worden sei. Hiermit werde die Realität der regelmäßig stattfindenden Tarifsteigerungen endlich schriftlich fixiert. Die Rücklagen des Theaters seien absehbar aufgebraucht. Er müsse jedoch bemängeln, dass er selber seit Jahren genau auf diese Problematik hingewiesen, aber kein Gehör gefunden habe.

Die vorliegende Zielvereinbarung sei allerdings in dieser Form aus seiner Sicht systematisch nicht richtig. Die geforderten Einsparungen könne der Betrieb nicht erreichen, dies sei ein einfaches Rechenbeispiel. Es sei nicht ersichtlich, woher die wahllose Festlegung des Kostendeckungsgrades auf 16% resultiere. Sofern hier schlichtweg ein durchschnittlicher Vergleichswert anderer Theater übernommen worden sei, handele es sich um eine schlechte Methodik. Er bemängelt weiterhin, dass die Form der Evaluierung nicht konkret formuliert sei. Überhaupt sei das Papier extrem kompliziert formuliert.

Seiner Ansicht nach reiche es aus, zu vereinbaren, den Betriebskostenzuschuss an die Tarifsteigerungen anzupassen, hierzu brauche man keine Zielvereinbarung. Zur Tischvorlage, die dem Ausschuss vor der Sitzung ausgehändigt worden ist, bemerkt er, dass die aufgeführte „ausführliche Diskussion“ der Sparvorschläge des Theaters nicht stattgefunden habe.

 

 

Herr Bruynswyck korrigiert, dass dies bereits ausführlich Inhalt der letzten Strukturkommission gewesen sei und insofern sehr wohl ausführlich diskutiert wurde.

 

 

Frau Crumbach-Trommler führt aus, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung durchaus legitim sei. Allerdings bemängele auch sie, dass in der Diskussion, die seit letztem Sommer stattgefunden hat, nicht auskömmlich über die Zielvereinbarung gesprochen wurde.

Für ihre Fraktion könne sie sagen, dass man zwar zustimmen werde, jedoch sei nicht klar, ob die formulierten Einsparziele erreichbar seien. Beispielhaft wolle sie darauf hinweisen, dass es kaum Spielraum gebe, um die Aufwände im künstlerischen Bereich zu reduzieren, insbesondere seien z.B. die Schauspieler generell unterbezahlt.

Das Aachener Sinfonieorchester gehöre zu den Spitzenorchestern in NRW, insofern sei die jetzt geführte Diskussion kurz vor Einstellung eines neuen GMD zeitlich sehr ungünstig. Dieser müsse schließlich dann auch mit eventuellen Budgetkürzungen rechnen.

 

 

Hr. Fischer erläutert, dass seine Fraktion, obwohl üblicherweise kontrovers diskutiert würde, sich in diesem Fall einstimmig gegen die vorgelegte Zielvereinbarung ausgesprochen habe, es handele sich aus seiner Sicht um einen nicht tragbaren Knebelvertrag.

Preiserhöhungen würden dem Theater seiner Ansicht nach schaden, ein Rückgang der Besucherzahlen sei absehbar. Seine Fraktion halte daher das Vorgehen des Finanzdezernates für Erpressung. Der Theaterbetrieb habe deutlich dargelegt, dass Konsolidierungsmaßnahmen realistischerweise nur in Höhe von maximal 300.000 Euro pro Wirtschaftsjahr umsetzbar seien. Diese Diskussionsansätze müsste man zunächst einmal analysieren. Nun werde durch die Zielvereinbarung aber eine deutlich höhere Summe verlangt. Dieses Vorgehen entspreche in keinster Weise den geführten Vorgesprächen. Daher lehne er in aller Entschiedenheit die vorgelegte Zielvereinbarung ab. Auch die geänderte Beschlussfassung der Groko lehne er ab.

Der Theaterbetrieb gehöre zur kulturellen Daseinsvorsorge und zu dessen Erhalt sei dann entweder eine drastische Erhöhung der Landeszuweisung nötig oder aber die entsprechende Erhöhung von Ticketpreisen.

Einkommensschwache Personen und Studenten würden damit noch seltener das Theater besuchen. Die gegenteilige Tendenz wäre aber nötig. Er schließe sich daher den Ausführungen von Herrn von Hayn dahingehend an, dass die Zielvereinbarung nicht das richtige Instrument sei, sondern schlichtweg die Zuschusserhöhung um 2,5% pro Jahr erforderlich sei, um Tarifsteigerungen aufzufangen.

 

 

Herr Pilgram führt aus, dass das Theater arbeitsfähig bleiben müsse, und zwar genau mit dem derzeit vorliegenden Angebot und auch mit der derzeit erzielten Wirkung auf Besucher. Der Ratsantrag der Grünen- Fraktion, der nunmehr fast ein Jahr alt sei, habe darauf abgezielt, die finanzielle Ausstattung des Betriebes zu sichern, nicht jedoch auf eine Zielvereinbarung in dieser Form. Diese biete nicht die gewünschte Planungssicherheit. Auch aus seiner Sicht sei der Ziel- Kostendeckungsgrad von 16% zufällig gegriffen. Er wolle daher die Frage an den anwesenden Generalintendanten richten, ob die geforderten Einsparungen überhaupt ohne eine strukturelle Änderung möglich sein werden. Die vorliegende Tischvorlage der Verwaltung zeige, dass die Spielräume des Betriebes nicht groß sind. Dies lasse den Rückschluss zu, dass eigentlich doch eine Strukturkommission erforderlich sei, was aber bislang seitens der Verwaltung abgelehnt worden sei.

Insgesamt müsse man sagen, dass die vorliegende Zielvereinbarung eigentlich rund zwei Jahre zu spät komme. Das Finanzdezernat unterwerfe die Eigenbetriebe einem Sparzwang, eine seriöse Auseinandersetzung in der Tiefe aber fehle. Die Zielvereinbarung sei daher nicht das geeignete Instrument.

 

 

Herr Bruynswyck weist darauf hin, dass man in der Sitzung im Juni 2017 einstimmig der Meinung gewesen sei, dass keine neue Strukturkommission gegründet werden soll.

 

 

Frau Dr. Schmeer erläutert, dass aus Sicht ihrer Fraktion das Theater kein Strukturproblem habe, vielmehr leide der Betrieb unter den jährlichen Tariferhöhungen von rund 500.000 € pro Wirtschaftsjahr. Der Stellenwert des Theaters sei unbestritten und es sei auch klar, dass es eine subventionierte Institution sei und bleiben werde.

In der vorliegenden Zielvereinbarung sei nun einmal die Bildung von Rücklagen an die Erfüllung der Zielvereinbarung gekoppelt. Dies sei kein erpresserischer Akt, aber sehr wohl unterliege man einem gewissen Zeitdruck, da die Einstellung der Risikorückstellung den Fristen der Haushaltsplanung unterliegt. Die Eile sei daher vertretbar. Die Zielvereinbarung solle daher als Disziplinierungsmaßnahme verstanden werden, man könne es schließlich zumindest einmal probieren. Das Theater solle versuchen, sich nach der Decke zu strecken.

Eine Reihe von Maßnahmen seien erwogen worden und sicherlich sei es nun ein ambitioniertes Ziel, den Kostendeckungsgrad von 16% zu erreichen. Aber irgendein Ziel müsse man schließlich nennen. Die dreijährige Laufzeit sei außerdem sinnvoll, um das noch unklare Publikumsverhalten abzuwarten und zu bewerten. Auch sei unklar, wie hoch nun die angekündigte Zuschusserhöhung des Landes ausfallen werde. Daher sei die vorgesehene Evaluation umso wichtiger, um im Zweifelsfall nachjustieren zu können.

Die neue Verwaltungsdirektorin, Frau Wollstädter, habe sicherlich auch noch einmal einen frischen Blick von außen.

Insgesamt halte ihre Fraktion die Zustimmung zur Zielvereinbarung daher für sinnvoll. Der Betriebsausschuss werde den Prozess eng begleiten und das Prozedere nicht alleine in die Obhut der Finanzverwaltung geben.

 

 

Herr Bausch weist darauf hin, dass im wesentlichen Einigkeit vorliegt in Bezug auf die Qualitätskriterien des Theaters, z.B. sei die Umstellung des B- Orchesters auf ein C- Orchesters obsolet. 

Allerdings sei die Herangehensweise neuartig. In anderen kulturfremden Einrichtungen der Stadt sei das System der Zielvereinbarung häufiger anzutreffen. Andere defizitäre Bereiche müssen schließlich auch vernünftig mit ihren Budgets umgehen. Das gesetzte Ziel sei nun klar. Selbstdisziplin sei gefragt, aber es gäbe schließlich auch ein Sicherheitsnetz für die nächsten Jahre im Wege der Rücklagenbildung.

Er weist darauf hin, die Zielvereinbarung als den Start eines Prozesses zu betrachten. Daher müsse die Evaluation erst später und dann fortlaufend erfolgen.

Auch aus seiner Sicht sei das Ziel ambitioniert, vielleicht sogar überambitioniert. Fachliche Diskussionen müssten daher im Betriebsausschuss und nicht ausschließlich unter der Rigide der Kämmerin erfolgen.

Da die Verwaltung für den inhaltlichen Denkprozess zuständig sei, scheide auch eine weitere Strukturkommission aus. Er empfehle einen breit angelegten Beteiligungsprozess im Haus unter der Leitung der neuen Verwaltungsdirektorin. Kreativität und neue Denkprozesse seien gefragt. Er werbe dafür, mutig zu sein und diese Phase als eine Chance zu sehen.

 

 

Herr Bruynswyck bittet nun die Verwaltung um Wortmeldung.

 

 

Frau Grehling erklärt, es sei schwierig, nun auf die Fülle von Beiträgen entsprechend zu reagieren. Der Diskussionsprozess dauere schon länger an und sie wolle daran erinnern, dass hier lediglich eine laufende Debatte fortgeführt werde. Insofern sei die vorgelegte Zielvereinbarung keine Überraschung. Sie wolle an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die inhaltliche Debatte Aufgabe des Theaters sei und der Betriebsausschuss über die Erstellung der Vierteljahresberichte, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse intensiv in den Prozess eingebunden sei.

Der Kostendeckungsgrad von 16% sei ein Entgegenkommen gewesen, ursprünglich habe 18% im Raum gestanden. Sie sei irritiert darüber, dass die Analysezahlen aufbereitet und vorgestellt worden seien, das Theater sich aber hierzu nicht gegensätzlich geäußert habe. Eine Vernetzung mit dem städtischen Haushalt und den dort angewandten Prozessen sei sinnvoll und nötig. Im Übrigen sei das System der Zielvereinbarung in NRW nicht neuartig. Ziel sei weiterhin, Stabilität und die Möglichkeit der Rücklagenbildung zu schaffen und über all diese Dinge auch den Betriebsausschuss zu informieren und eng einzubinden. Transparenz sei ihr wichtig.

Es sei auch für sie unerfreulich, jedes Jahr die gleichen Debatten neu zu führen. Sobald man nun ein Commitment gefunden habe, würden viele Diskussionen bei den Haushaltsberatungen entbehrlich.

Im Übrigen liegen die seitens des Theaters vorgestellten Einsparvorschläge nicht sehr weit von den nun geforderten Konsolidierungsbeiträgen entfernt. Insofern könne sie nicht erkennen, inwiefern es sich bei der Zielvereinbarung um einen Knebelvertrag handele.

Zur Evaluation sei zu sagen, dass der Betriebsausschuss selber für die Vereinbarung der inhaltlichen Maßnahmen verantwortlich sei. Bei veränderten Rahmenbedingungen müsse man eine Anpassung vornehmen und die Diskussion fortführen. Dies alles lasse die Zielvereinbarung zu. Ihr Anliegen sei es, Ruhe in dieser Sache zu schaffen. Das Mittel des Kostendeckungsgrades sei aus ihrer Sicht ein klar formulierter und transparenter Lösungsvorschlag. Unsicherheiten werde es immer geben, dies könne sie niemandem nehmen.

 

 

Frau Schwier zeigt sich erfreut darüber, dass alle Fraktionen heute noch einmal ihre Wertschätzung kundgetan haben. Die Qualität des Theaters werde nicht in Abrede gestellt. Es sei auch klar, dass es nun zu Beginn des Prozesses keine strukturellen Veränderungen gebe. Mit einer durchschnittlichen Auslastung von rund 80% über alle Sparten hinweg sei dies auch nicht erforderlich. Das Theater Aachen habe einen Bildungsauftrag, dem es gerne nachkomme und sei außerdem ein begehrter Arbeitgeber.

Die vorliegende Zielvereinbarung sei ein Instrument, über das mit dem Finanzdezernat durchaus kontroverse Diskussionen geführt worden seien, insbesondere über die Höhe des Kostendeckungsgrades. Man habe sich schließlich auf 16% verständigt, da der Basiswert aus 2006/07 einem Einmaleffekt aus der Auflösung einer Rückstellung geschuldet gewesen sei und insofern kein realistisches Ziel abgebildet habe.

Auch der Kostendeckungsgrad von 16% sei ambitioniert und sportlich, aber nicht unerreichbar. Man werde versuchen, verschiedene Stellschrauben zu finden und alle Anstrengungen unternehmen, um das Ziel zu erreichen. Im Rahmen der Evaluation wolle man getrennt auf Finanzen und Inhalte schauen. Die Parameter für diese Evaluation würden jetzt entwickelt, immer mit Augenmaß. Für sie sei klar, dass die Auslastungsquote von 80% weiter gehalten werden soll. Sollten hier Einbrüche verzeichnet werden, müsste dies im Betriebsausschuss diskutiert werden.

Von der neuen Verwaltungsdirektorin erhoffe auch sie sich einen frischen Blick, das Einbringen anderer Erfahrungen und auch eine andere Beleuchtung der Dinge.

 

 

Herr Schmitz- Aufterbeck weist darauf hin, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung seitens des Theaters grundsätzlich positiv gesehen wird. Auch die Bildung einer Rückstellung wird durch den Betrieb natürlich begrüßt. Problematisch seien aber die Referenzzahlen. Ein Kostendeckungsgrad von 18% sei völlig fernab jeglicher Realität, auch 16% seien für den Betrieb aus jetziger Sicht nicht zu stemmen. In keinem Jahr des Referenzzeitraumes seit 2006 seien theaterspezifische Einnahmen in der geforderten Höhe erreicht worden. Nun- kurz vor Beginn der neuen Spielzeit 2018/19 – sei einfach nicht absehbar, wie die Einhaltung der Vereinbarung gelingen solle. Der Betrieb habe im Vorfeld und auch noch einmal mit der heutigen Tischvorlage dargelegt, dass realistischerweise Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 300.000 Euro pro Wirtschaftsjahr erreichbar seien; auch hierfür müssten erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Ein Blick auf die seitens der Finanzverwaltung erhobenen Zahlen zeige, dass in den vergangenen Jahren trotz Preiserhöhungen die Umsatzerlöse nicht gestiegen seien. Es bedürfe daher erheblicher Bemühungen, in Richtung der geforderten Kostendeckung zu gelangen.

Er wolle noch einmal betonen, dass der Betrieb willens sei, auch mit Unterstützung der neuen Verwaltungsdirektorin, Sparbeiträge zu generieren und bittet die Anwesenden, seine Argumente keinesfalls als Verweigerungshaltung zu verstehen. Letztlich sei aber ein Kostendeckungsgrad von 16% nur mit einer überdimensionalen Steigerung der Landeszuweisung zu schaffen.

Er weist darauf hin, dass der Betrieb sich weiterhin mit der Erhöhung von Tarifgehältern und Künstlergagen auseinandersetzen müsse. Hier sei weiterhin mit Mehraufwänden zu rechen. Im Gegensatz dazu bewege sich Aachen im Bereich der Bühnenbildausstattung zum Beispiel seit Jahren auf dem gleichen Niveau. Bei seinem seinerzeitigen Dienstantritt vor dreizehn Jahren habe man über Ausstattungsmittel in derselben Höhe verfügt und seither sei keine Anpassung mehr erfolgt. Bereits jetzt kämpfe der Betrieb gerade im Bereich der Werkstätten wegen der Arbeitsüberlastung mit hohen Krankenständen.

Einen Kostendeckungsgrad von 14% oder 15 % hätte er daher begrüßt und auch mittragen können. 16% bewerte er jedoch als überzogen. Zusammenfassend hätte er es für sinnvoller gehalten, gemeinsam ein Ziel zu formulieren, das auch tatsächlich erreichbar wäre.

 

 

Herr Pilgram schließt sich Herrn Schmitz- Aufterbeck dahingehend an, dass die Zielvereinbarung auch nicht im Sinne seiner Fraktion gewesen sei. Die Zielvorgaben halte er für nicht erfüllbar. Die in Aussicht gestellten Landeszuschüsse, die bislang immer als Strohhalm gesehen wurde, an den man sich hätte klammern können, seien auch ungewiss. In den ihm vorliegenden Unterlagen der NRW- Landesregierung habe er hierzu keine Konkretisierung finden können und auch in der Presse war hierzu zuletzt nichts mehr verlautbart worden.

Dies lasse den Rückschluss zu, dass am Ende dieses Prozesses eben doch strukturelle Veränderungen und damit Kürzungen im Personalbereich zu erwarten seien. Aus seiner Sicht mache es sich die Politik an dieser Stelle leicht. Wer einen solchen Beschluss unterstütze, mache sich schuldig. Schließlich sei zu erwarten, dass zukünftig aus den Reihen des Rates und der Finanzpolitiker das Argument komme werde, die Mitglieder des Betriebsausschusses hätten die Vereinbarung von 16% doch schließlich mitgetragen. Damit schaffe man nachhaltige Unruhe. Man versetze das Theater in die Defensive und schaffe mit diesem bösen Verfahren Unfrieden. Dies nütze weder dem Betrieb noch der Stadt.

 

 

Frau Schwier erwidert hierauf, dass es sich um eine Annahme seinerseits handele, dass die Anforderungen überhaupt nicht erfüllbar seien. Ein Eingriff in die Betriebsstruktur sei nicht beabsichtigt. Die Zielvereinbarung lasse aber wohl eine stufenmäßige Prüfung notwendiger Schritte zu und dies sei aus ihrer Sicht auch nicht zu beanstanden.

 

 

Frau  Grehling schließt sich dem an und weist darauf hin, dass die seitens des Theaters unterbreiteten Vorschläge nah an denen der Zielvereinbarung seien. Insofern könne sie nicht erkennen, warum es unmoralisch sein solle, an eben diese eigens entwickelten Vorschläge zu erinnern.

 

 

Herr Fischer ermahnt, dass der Generalintendant persönlich soeben erklärt habe, dass der Kostendeckungsgrad von 16% nicht erreichbar sei und er sei schließlich als Betriebsleiter ein Experte. Es sei aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass sich die Vertreter der Fraktionen hierüber hinweg setzen würden.

Er wolle daher noch einmal wiederholen, dass der Abschluss der Zielvereinbarung heute nicht beschlossen werden müsse. Der Intendant habe schließlich darauf hingewiesen, dass der Betrieb schon jetzt mit erheblichen Verdichtungen zu kämpfen habe und infolge dessen der Krankenstand schon jetzt hoch ist.

 

 

Frau Crumbach-Trommler führt aus, dass mit Blick auf den erfolgreich durchgeführten Organisationsprozess in der VHS durchaus ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Erträgen und Aufwänden zu erreichen sei. Allerdings müsse man dann eben in einigen Bereichen vom Besitzstandsdenken abrücken. Ein konsequentes Controlling sei hierfür unverzichtbar.

 

 

Frau Dr. Schmeer spricht sich dafür aus, den Betrieb zu schützen, falls das angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann.

 

 

Herr Bruynswyck erteilt Herrn Witte, Dienststellenpersonalrat des Theaters, auf Antrag das Wort.

 

Herr Witte führt aus, dass er den vorgesehen Weg der Zielvereinbarung für sehr kritisch hält. Er sieht auch keine Möglichkeiten, zu den geforderten Ertragssteigerungen oder Aufwandssenkungen zu kommen. Also müsse zwangsläufig das Personal unter den Forderungen leiden. Er kritisiert auch das Vorpreschen der Presse mit teilweise falschen Informationen an die Öffentlichkeit und gibt zu bedenken, dass gerade hierdurch letztlich vor allem negative Aspekte in Erinnerung bleiben werden und das Personal verunsichert wird.

 

 

Sodann lässt Herr Bruynswyck über den seitens der CDU und SPD- Fraktion eingebrachten geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Theater und VHS nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die in der Anlage beigefügte Zielvereinbarung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss der in der Sitzung geänderten Fassung der Zielvereinbarung zu. Die Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungsziels sind durch den Betriebsausschuss zu beschließen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Zielvereinbarung in dieser Fassung zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden haushalterischen Auswirkungen mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 zu bestätigen.

 

 

 

Der Ausschuss nimmt den geänderten Beschlussvorschlag bei vier Gegenstimmen und ohne weitere Enthaltung mehrheitlich zur Kenntnis.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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