03.07.2018 - 11 Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25 zustimmend zur Kenntnis
- beschließt, dass die in dieser KiTa beabsichtigten zusätzlichen 20 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (2 x Gruppenform II) im Rahmen der Kindertagestättenbedarfsplanung 2020/ 2021 berücksichtigt werden
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die zwei neuen KiTa-Gruppen ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines jährlichen freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Kindpauschalenbudgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 34.300 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung)
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz refinanzierbaren Miete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 7.100 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung
- beschließt die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 9.900 €/ KiTa-Jahr (Betrag in Folge unterschiedlicher Indexierungswerte leicht abnehmend)
- beauftragt die Verwaltung bzgl. der Punkte 3., 4. und 5. mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit dem Träger der KiTa (AWO)
- gewährt dem Träger der KiTa (AWO) einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten, unter dem Vorbehalt, dass hierfür keine Fördermittel bewilligt werden können
- beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel zum Haushalt 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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369,4 kB
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262,4 kB
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