03.07.2018 - 7 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Deloie dankt der Verwaltung für die gute Vorlage und die gute Arbeit im Bereich der Kindertagespflege, welche ein wichtiger Bestandteil der U3-Kinderbetreuung in der Stadt Aachen sei und dieser mit den geänderten Richtlinien weiter gestärkt und ausgebaut werden könne. Grundsätzlich schließe sich die Große Koalition dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an, allerdings beantragt er bei Punkt 2.3 der Vorlage die Erhöhung des Anerkennungsbetrages für die Förderleistung um 50 Cent auf 3,50 Euro, anstelle der vorgeschlagenen Erhöhung von 30 Cent auf 3,30 Euro. Die Erhöhung um 50 Cent könne seiner Ansicht nach einen zusätzlichen Anreiz für Tagespflegepersonen schaffen, die 300 Stunden QHB Qualifizierung abzuschließen und somit die Qualität der Kindertagespflege insgesamt zu stärken.
Frau Scheidt dankt ebenfalls der Verwaltung für die Vorlage. Es handele sich hierbei um ein klug ausgerichtetes und wertvolles Gesamtpaket mit vielen Verbesserungen, von dem viele Tagespflegepersonen künftig profitieren könnten. Sie schließt sich daher dem Vorschlag der Großen Koalition auf Erhöhung des Anerkennungsbetrages auf 3,50 Euro an. Ihrer Meinung nach sei es wichtig, weitere Tagespflegepersonen für die QHB Qualifizierung zu gewinnen. Die Stadt Aachen unternehme viel, um die Kindertagespflege als etabliertes und wichtiges Instrument der Kinderbetreuung zu stärken. Sie empfinde es zudem als positiv, dass die Verwaltung die Kritiken der Tagespflegepersonen und Eltern ernst genommen habe und mit den angepassten Richtlinien hierauf eingehe und beispielsweise Übergangslösungen, Startgelder oder auch Mietzuschüsse für Großtagespflegestellen anbiete.
Herr Tillmanns schließt sich Herrn Deloie und Frau Scheidt an und betont die Wichtigkeit, dass im Rahmen der heutigen Sitzung nun eine Entscheidung getroffen werden könne. Zum einen werde die Kindertagespflege in der Stadt Aachen als ein wichtiger und dringend benötigter Baustein in der Kinderbetreuung ernst genommen und zum anderen sei hierfür notwendig, die Qualifikation und Qualität zu fördern. Die Erhöhung des Anerkennungsbetrages sei ein wichtiges Signal in Richtung der Tagespflegepersonen. Sie belaste den städtischen Haushalt zwar mehr, dafür seien die finanziellen Mittel seiner Ansicht nach gut angelegt. Jedoch regt er an, die Entwicklung in den nächsten Jahren – auch im Hinblick auf die haushalterischen Auswirkungen – zu verfolgen. Darüber hinaus lobt er, dass sich die Politik von den anhängigen Klageverfahren nicht habe treiben lassen, sondern aus eigener Anschauung und Bewertung heraus auf diese deutlich verbesserten Richtlinien zugehe.
Frau van der Meulen schließt sich ihren Vorrednern ebenfalls an. Sie erkundigt sich danach, ob in den veränderten Richtlinien auch eine Regelung enthalten sei, künftig Fehlzeiten finanziell abzugelten. Zusätzlich zu dem erhöhten Anerkennungsbetrag könne hiermit die Qualität nochmals gefördert werden.
Herr Krott erläutert, dass es hierzu weder einen Vorschlag der Verwaltung in der Vorlage noch einen Antrag der Fraktionen gebe.
Es wird daher über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Geänderter Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
- die Aufhebung des Beschlusses „Übergangslösungen U3-Ausbau – Punkt 3.2. Ausbau von Großtagespflegestellen“ des KJA vom 11.09.2012.
- Darüber hinaus empfiehlt der Kinder-und Jugendausschuss dem Rat der Stadt Aachen,
- die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.08.2018: abweichend zu Punkt 2.3 der Vorlage soll der Anerkennungsbetrag für die Förderleistung für die Tagespflegepersonen mit der höheren Qualifizierung von 3,00 Euro auf 3,50 Euro erhöht werden,
- abweichend zur Richtlinienänderung (Ziff. 2.2.2.1) zum 01.08.2018 eine Übergangslösung für die Großtagespflegestellen in der Annastraße und in der Stromgasse bis zum 31.07.2021
zu beschließen.