05.09.2018 - 5 Behandlung des Gesetzesentwurfs zu § 27 GO
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 05.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Demmer fragt unter Bezugnahme auf S. 23 der Einladung nach, ob zwischenzeitlich bekannt ist, ob eine Änderung des § 27 GO nur verschoben wurde oder grundsätzlich nicht mehr erfolgen wird.
Herr Frankenberger erwidert, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt immer noch unklar ist.
Herr Georgiadis bemängelt, dass 1/3 der Mitglieder des Integrationsrates nicht gewählt wurden; dies verstößt gegen demokratische Grundsätze.
Herr Demmer erwidert hierauf, dass Herr Georgiadis rechtsdemokratische Grundsätze mit parlamentarischer Demokratie verwechselt.
Herr Özbay erklärt, dass die Änderung des § 27 GO am 13.07.2018 im Landtag behandelt wurde und der Abschnitt, der den § 27 GO betrifft, nicht mehr Teil des Gesetzes ist. Aufgrund dessen wird geschlussfolgert, dass die Landesregierung die Änderung des § 27 vorerst aufgehoben hat. Er verweist hierbei auf eine E-Mail des Landesintegrationsrates vom 26.07.2018, die er auszugsweise vorlegt (Anlage 1).
Frau Fröhlich bezieht sich auf S. 28, Nr. 3 der mittleren Spalte der Synopse und bittet um Klärung, ob die Vorlage des Ausweises nicht ausreichend ist als Nachweis der Wahlberechtigung und auf die Vorlage der Einbürgerungsurkunde verzichtet werden kann.
Herr Frankenberger weist den Prüfauftrag zurück, da die fragliche Fassung des Gesetzesentwurfs derzeit nicht mehr zur Diskussion steht.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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686,4 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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556,8 kB
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