06.09.2018 - 9 Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und stellt anhand einer Ideenskizze eine mögliche zukünftige Bebauung auf der Grundlage von §34 BauGB dar.
Herr Kemperdick ergänzt hierzu, dass auch geförderter Wohnungsbau in diesem Bereich denkbar sei.
Für die Fraktion der Grünen weist Herr Rau darauf hin, dass für einen möglichen Geschosswohnungsbau an der Adenauerallee eine Konzeptvergabe denkbar sei. Entlang der Heidbendenstraße könnten öffentlich geförderte Ein-/ Zweifamilienhäuser entstehen, in diesem Segment gebe es einen hohen Bedarf. Städtebaulich und wohnungspolitisch halte man dies angesichts des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum für eine richtige Entwicklung, auch wenn seitens einiger Anwohner andere Vorstellungen geäußert worden seien. Man werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher heute zustimmen.
Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus ebenfalls Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Angesichts der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen und bestehende Potentiale möglichst auszuschöpfen, halte man eine gewisse Dichte in diesem Bereich durchaus für sinnvoll und angemessen. In diesem Sinne halte man die von einigen Einwendern gewünschten Grundstücksgrößen von mindestens 800m² mit freistehenden Einfamilienhäusern für nicht zielführend.
Für die CDU-Fraktion vertritt auch Herr Gilson die Auffassung, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise sinnvoll sei. Man werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher heute ebenfalls zustimmen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
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