06.09.2018 - 6 Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Kemperdick erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung, eine solche Strategie sei seit Jahren überfällig. Ohne der Diskussion und der Beschlussfassung im zuständigen Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vorzugreifen, wolle er auch hier schon anmerken, dass man sich nach seiner Auffassung in der Anwendung dieser Vorgehensweise nicht zu stark einengen solle.
Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für die sehr gute Vorlage. Wichtig sei, dass die notwendige Transparenz gewährleistet sei, hierfür sehe man mit der vorgestellten Bewertungsmatrix eine gute Grundlage. Man hoffe, mit dieser neuen Vorgehensweise verstärkt auch für andere gesellschaftliche Schichten die Möglichkeiten zum Eigentumserwerb eröffnen zu können.
Für die CDU-Fraktion sieht auch Herr Gilson in der vorgeschlagenen Verfahrensweise einen richtigen Weg zur Steuerung bei der Entwicklung von dringend benötigten Wohnbauprojekten.
Frau Breuer ergänzt hierzu, dass man Beispiel Branderhof sehen könne, welche Vorteile gemeinschaftliche Wohnprojekte für ein gesamtes Quartier haben könnten. Die vorgeschlagene Konzeptvergabe biete die Möglichkeit, solche Projekte stärker zu fördern.
Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau dem Dank an die Verwaltung an. Man sei froh, mit dieser Vorgehensweise endlich eine Alternative zu den bisher praktizierten Vergaben gegen Höchstgebot oder zum Verkehrswert zu haben und damit über inhaltliche Kriterien eine nachhaltige Stadtentwicklung fördern zu können. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, sei sicherlich eine intensive Diskussion im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss erforderlich; aus seiner Sicht sei es beispielsweise sinnvoll, sich nicht auf Reihenhäuser oder eine bestimmte Anzahl von Grundstücken zu beschränken, um sich eine weitgehende Flexibilität zu erhalten.
Als Vertreter des Seniorenrats weist Herr Jennissen auf den Beschluss der Kommission Barrierefreies Bauen hin, die darum gebeten habe, bei Aufstellung eines allgemeinen Kriterienkatalogs darauf zu achten, dass ein Anteil von 12,5% der Wohnungen rollstuhlgerecht gemäß der DIN 18040-2 errichtet wird.
Herr Kemperdick bestätigt, dass die Vorgaben zur Barrierefreiheit selbstverständlich beachtet würden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,1 kB
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