13.09.2018 - 3 Euregionales Medienzentrum - Jahresbericht 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 13.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Langfort-Riepe, Leiterin des Euregionalen Medienzentrums, stellt die wesentlichen Inhalte des Jahresberichts 2017 in einer PowerPoint Präsentation kurz vor.
Auf Rückfrage von Herrn Balthasar erläutert Frau Langfort-Riepe, dass bereits 22 Schulen ein Medienkonzept eingereicht hätten und dass von diesen bereits 16 Medienkonzepte vollständig gesichtet und als schlüssig erachtet worden seien. Den Schulen sei jedoch keine Frist zur Abgabe eines Medienkonzeptes gesetzt worden, da es sich bei der Erstellung um einen sehr komplexen Prozess handele. Das Medienzentrum stehe mit allen Schulen im Einzugsgebiet über die Schulleiterkonferenz im Kontakt und es seien so bereits mehrere Basisschulungen in dem Bereich der Aufstellung eines Konzeptes durchgeführt worden.
Herr Krott lobt die gute Arbeit des Medienzentrums trotz der vielen Widrigkeiten, mit welchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konfrontiert seien. Vor dem Hintergrund, dass die Schulen erst nach der erfolgreichen Prüfung des Medienkonzeptes mit digitaler Infrastruktur ausgestattet werden könnten, die Mehrheit der Schulen aber noch kein Medienkonzept vorgelegt hätte, erkundigt sich Herr Krott nach weiteren Möglichkeiten, die Prozesse zu beschleunigen. Die Schulen hätten ein breites Aufgabenfeld und würden eventuell noch mehr Unterstützung bei der Erstellung eines Medienkonzeptes benötigen, gleichwohl das Medienzentrum hier nicht noch mehr in die Pflicht genommen werden könne.
Frau Langfort-Riepe erklärt, dass es an den Grundschulen bereits zentrale Fortbildungen gegeben habe und das Angebot in diesem Bereich noch weiter ausgebaut werden solle. Viele Schulen würden ihr Medienkonzept auch ohne Hilfe des Medienzentrums formulieren. Bei den bisher eingereichten Konzepten handele es sich um qualitativ sehr gute Werke, weil in die Erstellung dieser viel Zeit investiert worden sei. Es sei wichtig eine Standardisierung vorzunehmen und dennoch die individuellen Bedarfe der Schulen zu berücksichtigen, doch die Ressourcen des Medienzentrums seien begrenzt.
Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass die 16 Schulen, welche ein geprüftes Medienkonzept vorgelegt hätten, nun auf die Ausstattung warten würden. Dies würde aufgrund des im Vorfeld geplanten Ausstattungsrhythmusses jedoch sehr lange dauern, sodass das Medienkonzept bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Ausstattung wieder überholt sein könnte. Daher fragt sie, was der Ausschuss in Bezug auf die zeitlichen Defizite unternehmen könne.
Herr Brötz erläutert, dass genau diese Fragestellung auch von der Verwaltung immer wieder diskutiert werde. Es müssten hierbei nämlich zwei Prozesse gleichzeitig berücksichtigt werden. Zum einen würden die Schulen über das Programm „Gute Schule 2020“ mit Präsentationstechnik ausgestattet - möglich seien hier inzwischen auch Tablet-Sätze - wobei den Schulen circa 9.000 € pro Zug zur Verfügung stünden. Zum anderen orientiere sich der Ausstattungsrhythmus des Medienentwicklungsplanes am städtischen Haushalt, welcher für jede Schulform einen anderen Ausstattungszeitpunkt vorsehe. So könne es vorkommen, dass eine Schule ein fertiges Medienkonzept vorlege, die Ausstattung aber erst für das darauffolgende Haushaltsjahr eingeplant sei. Darüber hinaus gebe es verschiedene Anlaufstellen für unterschiedliche Belange, unter anderem seien der Fachbereich Personal und Organisation, die RegioIt, das Gebäudemanagement der Stadt Aachen, das Medienzentrum und der Schulträger an Prozessen beteiligt. Auch Überlegungen, einzelne Arbeitsschritte auszulagern, seien nicht umsetzbar, da in Aachen beispielsweise nur eine Firma mit der Montage der Präsentationstechnik vertraut sei und diese auch nur begrenze Ressourcen zur Verfügung stellen könne. Bezüglich der stadtinternen Schnittstellen werde aktuell eine Organisationsuntersuchung der Abteilung FB 45/400 durchgeführt, die Ergebnisse blieben abzuwarten.
Herr Auler gibt zu bedenken, dass die Schulen durch diese zeitlichen Differenzen zwischen der Einreichung des Medienkonzeptes und der tatsächlichen Ausstattung eine erhebliche Demotivation erfahren würden. Daher müssten flexiblere Regelungen getroffen werden, um den Schulen frühzeitig die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen zu können, denn wenn die Medienkonzepte veralten sei dies auch nicht zielführend.
Herr Brötz erklärt, dass der Fachbereich Personal und Organisation die Ausstattungsrhythmen verfolge, da dies auch so im Haushalt hinterlegt sei und unter anderem entsprechende Leasingverträge für die Geräte geschlossen worden seien. Er schlägt vor, dass der Fachbereich Personal und Organisation für die nächste Sitzung eine ausführliche Informationsvorlage zu den Abläufen und Herausforderungen der Regelausstattung in den Schulen und den Möglichkeiten einer größeren Flexibilisierung erstellen solle. Darüber hinaus könne ein interfraktionelles Gespräch sinnvoll sein, um die gesamte Gemengelage zur digitalen Ausstattung der Schulen differenzierter zu betrachten.
Herr Sahm bezieht sich auf den in der heutigen Vorlage vorgestellten Jahresbericht 2017 und appelliere an die Schulen, einen entsprechenden Mehrbedarf an Ressourcen in das Medienkonzept mit aufzunehmen. Darüber hinaus dankt er Frau Langfort-Riepe für die bisher geleistete gute Arbeit.
Frau Griepentrog schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und regt an, die Systematik der Ausstattung zu überdenken, um Verzögerungen in Zukunft vermeiden zu können. Frau Keller ergänzt, dass die Grundschulen im Bereich der Medien noch immer schlechter aufgestellt seien als weiterführende Schulen und daher noch mehr Unterstützung benötigen würden.
Anlagen zur Vorlage
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8,9 MB
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