13.09.2018 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Frau Schwier berichtet von einem durch die Landesregierung initiierten Schulversuch, bei welchen sich Schulen der Sekundarstufe I als sogenannte „Talentschulen“ bewerben könnten. Von den insgesamt knapp 3.000 Schulen mit Sek I in NRW würde das Land 45 Schulen als Talentschule auszeichnen. Um Talentschule zu werden, müsse ein Antragsverfahren gemeinsam von Schule und Schulträger durchlaufen werden, Antragsteller sei jedoch der Schulträger. Es seien zwei Bewerbungsrunden vorgesehen, von welchen die erste zum Schuljahr 2019/2020 beginne. Um an dieser Bewerbungsrunde teilnehmen zu können, müssten die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.12.2018 bei der Bezirksregierung vorliegen, für die zweite Bewerbungsrunde entsprechend ein Jahr später.

 

Herr Brötz erläutert, dass die Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung sehr umfangreich und aufwendig seien. Zunächst müsse die Schule in einem sozial benachteiligten Sozialraum liegen, außerdem müsse ein ausführliches pädagogisches Konzept vorgelegt werden und die Entscheidung, ob eine Ernennung zur Talentschule im Bereich MINT oder kulturelle Bildung angestrebt werde. Als Förderung werde den Talentschulen ein 20%-iger Zuschlag auf den Grundstellenbedarf gewährt. Der Schulträger müsse zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen unter anderem auch Ziele für die Quartiersentwicklung und die Entwicklung der Schule im Sozialraum vorstellen. Das Land erwarte zudem, dass die entsprechende Schule räumlich und digital gut ausgestattet sei. Problematisch in diesem Zusammenhang sei das Kriterium, dass Mittel aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz (KP 4) auf Talentschulen ausgerichtet werden sollten. Die zur Verfügung stehenden Mittel seien in Aachen jedoch schon per Ratsbeschluss priorisiert worden. Sollte eine Aachener Schule die erste Förderrunde anstreben wollen, müssten die erforderlichen Unterlageninnerhalb der nächsten zehn Tage beim Schulträger eingehen um den Schulausschuss noch rechtzeitig einbinden zu können. Da sich das Programm zur Zeit noch in der Entstehung befinde und eine weitergehende Informationsveranstaltung für betroffene Schulträger erst am 10.09.2018 stattgefunden habe, sieht Herr Brötz eine Bewerbung von Aachener Schulen zur ersten Förderrunde als eher unwahrscheinlich an.

 

Herr Fischer schlägt vor, dass sich Schulen aus Aachen erst in der zweiten Förderrunde bewerben sollten, da ein gewisser zeitlicher Vorlauf notwendig sei, um die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zusammenstellen zu können. Er sehe durch eine Bewerbung in der zweiten Runde keine wesentlichen Nachteile für die Stadt Aachen. Über diesen Vorschlag herrscht Konsens im Ausschuss.

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