12.09.2018 - 5 Bürgerantrag zur Reduzierung der zulässigen Höc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Ernst vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Frau Ernst nimmt Bezug auf die Vorlage und erläutert, dass auf Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich eine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelte. An konkreten Gefahrenstellen könne die Höchstgeschwindigkeit reduziert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt würden. Im betreffenden Bereich der Freunder Landstraße befinde sich zwar eine Kindertagesstätte, doch liege deren Zugang nicht unmittelbar an der Hauptverkehrsstraße. Außerdem könne aufgrund der örtlichen Verhältnisse an dieser Stelle kein Parksuchverkehr entstehen. Da somit bereits zwei Kriterien nicht erfüllt seien, erübrige sich die Prüfung weiterer Kriterien, die sich auf die Beeinträchtigung des ÖPNV oder die Bedeutung der Straße im Verkehrsnetz beziehen könnten. Die Verwaltung werde daher an der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung festhalten.

 

Als Vertreter der CDU-BF äußert sich Herr Auler verständnisvoll zu dem Bürgerantrag, zumal auch seine Tochter die Kita-Regenbogen besucht habe. Allerdings sei die unbürokratische Änderung nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Vielmehr stünden der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung förmliche und praktische Aspekte entgegen. Sollte die Bezirksvertretung dem Beschlussentwurf der Verwaltung nicht folgen, müsste diese den Beschluss beanstanden. Schließlich sei die Gesetzeslage verbindlich. Daher spreche sich seine Fraktion für sichtbare Kontrollen am Fußgängerüberweg durch die Polizei und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt in diesem Bereich aus.

 

Für die die Grünen-BF bekräftigt Herr Hußmann eine andere Sichtweise. Demnach sei das Vorhandensein des Ziel- und Quellverkehrs in diesem Bereich eine Auslegungssache. Zwar würden die Fahrzeuge nicht direkt vor der Kita parken, doch würden die Eltern mit den Kindern auf den nahegelegenen REWE-Parkplatz fahren, um von dort aus über den Fußgängerüberweg zur Kita zu gehen. In diesem Bereich herrsche immer reger Verkehr. Tempo-30 bedeute in jedem Fall mehr Sicherheit als Tempo-50. Herr Depenbrock hält die Argumentation der Verwaltung spitzfindig und sieht einen größeren Auslegungsspielraum.

 

Dem wiederspricht Frau Ernst, da der Ziel- und Quellverkehr nicht in der Freunder Landstraße, sondern auf dem REWE-Parkplatz  entstehe. Außerdem müssten die Kindergartenkinder von ihren Eltern bis in die Einrichtung hineingebracht werden. Dies sei ein wesentlicher Unterschied zu Schulkindern, die in der Regel ohne Begleitung durch Erwachsene unterwegs seien.

 

Herr Hellmann kündigt die Zustimmung der SPD-BF zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an, da diese das Problem gründlich beleuchtet habe. Insoweit sei deren Ausführungen nichts hinzuzufügen.

 

Abschließend äußert sich Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns und verweist auf seine Funktion als kinder- und jugendpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. Demnach gebe es in Brand zum Glück keine Unfallhäufung im Bereich der Kindertagesstätten. Dafür sei weniger die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern die jeweilige Lage der Einrichtungen entscheidend. So sei beispielsweise die Situation an der Kita St. Monika trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf

30 km/h problematischer als bei anderen Einrichtungen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich der ev. Kindertagesstätte an der Freunder Landstraße wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht angeordnet wird. Der Antrag gilt als behandelt.

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, keine Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3959&TOLFDNR=88766&selfaction=print