12.09.2018 - 8 ZieglerstraßeMarkierung von Schutzstreifen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Ulbort, FB 61, erläutert anhand einer Präsentation die drei ausgearbeiteten Vorschläge für die vorgesehenen Markierungsarbeiten im Bereich der Zieglerstraße. Dort sind die Markierung eines einseitigen oder beidseitigen Schutzstreifens vorgesehen, da es auf der Zieglerstraße im Bereich der Einmündung zur Kaubendenstraße wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern gekommen ist und dies insbesondere von aktiven Radfahrern sowie von Betroffenen des Betriebsrates der Firma Grünenthal bemängelt wird.
Die Bezirksvertretung spricht sich nach kurzem Austausch für eine optimierte Variante 2 aus, bei der ein einseitiger Schutzstreifen markiert werden soll und der Bereich im Wendehammer durch Piktogramme kenntlich gemacht werden soll. Zudem soll aus der Kaubendenstraße kommend ein Stoppschild aufgesetzt werden und entsprechende Piktogramme für LKW´s auf der Kaubendenstraße aufzubringen.
Die Bezirksbürgermeisterin unterbricht um 18:47 Uhr für vier Minuten die Sitzung, da von der Gruppe Fahrradfreundliches Eilendorf eine Variante 3 vorgeschlagen wurde, die eine beidseitige Markierung vorsieht. Frau Stockmeyer, Fahrradfreundliches Eilendorf erklärt ihre Überlegungen dazu.
Von Frau Ulbort wird im Anschluss entgegnet, dass für eine beidseitige Markierung keine ausreichenden Kapazitäten in der Straßenbreite vorhanden seien und die Straßenverkehrsbehörde dies nicht mittragen werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Prüfung, ob dort auch das Radfahren auf dem Gehweg gestattet werden könne. Die Variante 2 soll entsprechend der Anregungen verändert werden, damit danach eine Beschlussfassung für Planung und Ausführung in einer Folgesitzung erfolgen kann.
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