12.09.2018 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Reduzieren

Beratung

Frau B. bezieht sich auf die Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 4 sowohl als Bürgerin als auch als Seniorenratsvertreterin im Stadtbezirk Richterich. Anlass sei ein Schreiben des Landesverkehrsministeriums vom 17.07.18 in Beantwortung ihrer Mailanfrage. Sie habe auf die krankmachende Lärmsituation der betroffenen Gebiete in Richterich und Laurensberg hingewiesen. Aus dem Schreiben des Ministeriums gehe eindeutig hervor, dass bei der Festlegung der Höhe der Lärmschutzwände das Aufbringen eines lärmreduzierenden Belags als Messergebnis berücksichtigt wurde. Dieser wurde bis heute nicht aufgetragen. Die Bürger wurden hierüber nicht informiert und mussten selber immer wieder auf die Situation hinweisen. Nun soll ein Belag mit einer Lärmminderung von 2 dB (A) und nicht der bessere Belag mit einer Lärmminderung von 4-5 dB (A) aufgebracht werden, obwohl dieser nach ihrer Information auch hier verwendet werden kann. Sie appelliere an Straßen NRW, diese Entscheidung zu überdenken und sich für den Belag mit den höchsten lärmmindernden Eigenschaften zu entscheiden. Hiermit würde man den Bürgern zeigen, dass man ihre Probleme ernst nimmt. Sie möchte von Straßen NRW hierzu eine Stellungnahme, welcher Asphalt bei welcher Höhe der Lärmschutzwände nun tatsächlich verbaut wird.

Frau Haller von Straßen NRW erläutert, dass es genaue Vorgaben bei Lärmsanierungsmaßnahmen gibt. Bei der Auswahl des Belags werde auf die Haltbarkeit, die Griffigkeit und die Minderung der Geräuschentwicklung geachtet. Der offenporige Belag, der zwar zu einer Geräuschminimierung um 4-5 dB (A) führen kann, sei weniger beständig. Nach ca. 10 Jahren sei eine Erneuerung mit den damit verbunden Kosten und Sperrungen notwendig. Frau Haller erläutert zudem ausführlich die Probleme der Entwässerung dieses Belags. Daher stehe dieser Belag nur in Ausnahmefällen, z.B. bei erheblichen Überschreitung der Auslösewerte zur Auswahl. Für die Lärmsanierungsmaßnahme könne der offenporige Belag in diesem Bereich nicht verbaut werden. Dagegen spricht vorliegend auch – wie in der Vorlage zu TOP 4 ausgeführt - der zu erwartende Lärm bei den Übergangen zu den Brückenbauwerken, auf denen dieser Belag aus technischen Gründen nicht aufgebracht werden kann.

Frau T. stellt sich als Petitionsstellerin für die Lärmreduzierung aus 2008 vor. Die Einigung im Petitionsausschuss habe eine Lärmreduzierung innerhalb von 2 Jahren beinhaltet. Im Gegenzug haben sich die Anwohner auf die Reduzierung der Höhe der Lärmschutzwände auf die Hälfte bereit erklärt. Das Geld sei als Sondervermögen bereit gestellt worden. Die Lärmschutzwände wurden zwar gebaut, nicht jedoch der lärmreduzierende Asphalt aufgebracht. Hierauf warten die Anwohner nun 10 Jahre, insgesamt 40 Jahre seit dem Bau der Häuser. Sie möchte von Straßen NRW wissen, warum sich dies immer wieder verzögert.

Frau Haller von Straßen NRW erläutert, dass die Lärmschutzwände aus Mitteln der Lärmsanierung, der Asphalt aus Erhaltungsmitteln finanziert werden. Die lange Wartezeit sei aus Anwohnersicht bedauerlich, die von Frau T. genannten Versprechen seien Straßen NRW jedoch nicht bekannt. Hier habe es in der Zwischenzeit Zuständigkeitsübertragungen vom Bund auf das Land gegeben. Maßgeblich für Straßen NRW seien bei einer Lärmsanierungsmaßnahme die Auslösewerte.

Frau T. verweist darauf, dass das Geld des Sondervermögens später nicht mehr auffindbar gewesen sei. Sie fordert aufgrund der langen Verzögerung und der Belastung hierdurch für die Anwohner als Ausgleich, dass nun ein besserer Belag aufgebracht werden soll.

 

Herr P. möchte von der SPD-Fraktion wissen, ob aufgrund des gestrigen Beschlusses im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zur Erhöhung der Quoten im öffentlichen Wohnungsbau, die Planungen zu Richtericher Dell angepasst werden müssen.

Herr Bezirksvertreter Werner erklärt, dass derzeit nur der erste von 4 Clustern geplant sei und dort öffentlicher Wohnungsbau eingeplant sei. Etw. neue Entwicklungen oder Anforderungen würden Eingang finden in die Planungen der folgenden Clustern. Ob der gestrige Beschluss auch Auswirkung auf die Planungen zum 1. Cluster haben kann, könne noch nicht beantwortet werden.

 

Herr S. erklärt, dass er sich seit längerer Zeit um die Lärmminderung an der Kohlscheider Straße bemühe. Der Lärm sei gesundheitsgefährdend, die Außenanlage seines Hauses im Wohngebiet Schönauer Friede sei lärmbedingt nicht nutzbar. Er verstehe nicht, warum Maßnahmen mit minimal finanziellen Auswirkungen wie Blitzer oder Temporeduzierung auf 50km/h nicht weiter verfolgt werden.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne verweist auf die Vorlage und heutige Beratung zu TOP 5.

 Auf weitere Nachfrage von Herrn S., warum die Lärmkartierungskarte 2017 bisher nicht erstellt wurde, erklärt Herr Meiners, Fachbereich Umwelt, dass diese voraussichtlich im Herbst zur Verfügung steht. Grund für die Verzögerung sei der Wegfall von Personalressourcen im Fachbereich.

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