12.09.2018 - 9 Ausnahmegenehmigung von § 9 Landesimmissionssch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksvertreter Werner vermisst in der Vorlage die Stellungnahme der Fachverwaltung, d.h. des Ordnungsamtes und des Rechtsamtes. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass die Vorlage mit dem Ordnungsamt der Innenstadt, dem Fachbereich Recht und der Bauaufsicht abgestimmt wurde.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg erläutert Frau Bezirksamtsleiterin Moritz, dass § 9 Landesimmissionsschutzgesetz sowie die Freizeitlärmrichtlinie wie in der Vorlage beschrieben auf Veranstaltungen in Gebäuden nicht anwendbar sind.
Herr Bezirksvertreter Dautzenberg hält angesichts der Bedeutung von Vereinsleben und Brauchtumspflege die Anwesenheit von Vertretern der Fachverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich für wichtig und beantragt eine Vertagung des TOP.
Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
2 Ja Stimmen, 5 Ablehnungen
Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt im Anschluss über folgenden Beschluss abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
442,8 kB
|