26.09.2018 - 9 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Nachdem die CDU- und die SPD-BF der Verwaltungsvorlage ihre Zustimmung signalisieren, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die bestehende Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.10.2017 zu ergänzen.

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Anlagen zur Vorlage