11.10.2018 - 9 Elsassstraße von Elsassplatz bis Stolberger Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Larosch erklärt, eine Beitragspflicht ergebe sich hier ausschließlich aus dem Anteil der Kanalerneuerung der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage beziehe.

Es sei daher kaum Konfliktpotential zu erwarten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

Reduzieren

Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Elsassstraße von Elsassplatz bis Stolberger Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3969&TOLFDNR=89431&selfaction=print