11.10.2018 - 10 AntoniusstraßeAbrechnung der als Anliegerstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch teilt mit, auch bei dieser Erschließungsanlage werde nur der beitragsfähige Aufwand abgerechnet, der sich aus dem Anteil für die Oberflächenentwässerung ergebe.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Antoniusstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage