04.10.2018 - 5 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und teilt auf Nachfragen aus dem Ausschuss mit, dass auf deutscher Seite noch keine Planfeststellung für die Bahntrasse beantragt sei. Die Höhenentwicklung der Planung so festgesetzt werden solle, dass keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zu erwarten sei.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Man bitte allerdings darum, eine Radwegeanbindung der Gewerbebetriebe insbesondere von der Horbacher Straße aus zu prüfen und im Bebauungsplan entsprechend zu sichern.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fahrradanbindung von der Horbacherstraße aus zu prüfen und ggf. im Bebauungsplan zu sichern.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3971&TOLFDNR=89312&selfaction=print