04.10.2018 - 8 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Piratenfraktion teilt Herr Pütz mit, dass er sich der Beschlussfassung enthalten werde, da er die beabsichtigte rückwirkende Ergänzung der Satzung für kritisch halte.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die bestehende Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.10.2017 zu ergänzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Enthaltung durch die Piratenfraktion

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Anlagen zur Vorlage