04.10.2018 - 9 Bebauungsplan Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Frau Ohlmann, dass man unerwünschte Nutzungen einerseits durch die schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und andererseits auch in der Eigenschaft als Grundstückseigentümer verhindern könne.
Herr Kemperdick bestätigt, dass man zu genehmigungspflichtigen Nutzungen auf städtischen Grundstücken die Zustimmung verweigern könne.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße / Friedhof Hüls - in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,4 MB
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561,6 kB
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