04.10.2018 - 9 Bebauungsplan Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Frau Ohlmann, dass man unerwünschte Nutzungen einerseits durch die schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und andererseits auch in der Eigenschaft als Grundstückseigentümer verhindern könne.

 

Herr Kemperdick bestätigt, dass man zu genehmigungspflichtigen Nutzungen auf städtischen Grundstücken die Zustimmung verweigern könne.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße / Friedhof Hüls - in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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