13.11.2018 - 12 Baumschutzsatzung der Stadt Aachen1. Neufassung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Ausschussvorsitzende weist den Ausschuss auf die hierzu ausgelegte Ergänzungsvorlage hin.

 

Herr Dr. Kremer (Dez. V) stellt fest, dass der vorliegende Entwurf einen ausgewogenen Ansatz darstelle, der das Meinungsbild des Ausschusses angemessen widerspiegele. Bei zukünftigen Baumaßnahmen werde dem Baumschutz stärker Rechnung getragen; dabei seien die offenkundigen rechtlichen Grenzen einer solchen kommunalen Satzung beachtet worden.

 

Herr Hildmann (Die LINKE) sieht die vorliegende Neufassung positiv.

 

Herr Stettner (Die GRÜNEN) dankt der Verwaltung für die gute Vorlage und fragt nach dem Unterschied zwischen Kompensationsmaßnahmen nach der Baumschutzsatzung und Kompensationsmaßnahmen nach dem bei Bauleitplänen üblichen Öko-Ausgleichspunkte-System.

 

Herr Meiners (FB 36) erläutert, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche rechtliche Bereiche handele. Eine Baumschutzsatzung sei eine für die für die Verwaltung bindende Ortssatzung mit engem Korsett. Demgegenüber ermögliche es die aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abzuleitende Eingriffsregelung, die negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermeiden bzw. minimieren solle, eine etwas flexiblere Ausgestaltung von Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen.

 

Ratsherr Corsten (CDU-Fraktion) regt an, dass großer Wert auf eine sensible und zielführende Außendarstellung gelegt werden solle. Die Baumschutzsatzung hätte hauptsächlich geändert werden müssen, weil sich die rechtlichen Grundlagen (Landesnaturschutzgesetz) in den zurückliegenden Jahren geändert hätten.

 

Pflanzwillige Menschen“ dürften nicht durch eine Falschauslegung der Satzung oder zu restriktive Vorgaben davon abgehalten werden, neue Bäume zu pflanzen. Aus seiner Sicht wäre die neue Satzung jetzt wieder klarer und rechtssicherer.

 

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD-Fraktion) begrüßt die Neufassung der Baumschutzsatzung, da diese aufgrund gesetzlicher sowie redaktioneller Anpassungen nötig gewesen sei.

 

Herr Helmig (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die Vorlage und erklärt, dass bei Ersatzpflanzungen keine signifikante Verteuerung eintreten sollte. Die Satzung greife im Einzelfall durchaus in die persönliche Freiheit von Eigentümern ein. Er erklärt dem Ausschuss abschließend die in der Satzung verankerte Berechnungsmethode zur Ermittlung der Kompensation.

 

Herr Formen (BUND) regt für die Zukunft an, bei solchen Neufassungen die Naturschutzverbände im Vorfeld anzuhören bzw. zu beteiligen.

Er hinterfragt mehrere Textpassagen und einzelne Formulierungen [ § 2 (Abs.3) a) ; § 2 (b) ; § 4 (f) ; § 4 (h);  § 6 (Abs.1) ; § 6 (Abs.2) und § 6 (Abs.4)], die im Ausschuss diskutiert werden. Die aufgeworfenen Fragen werden von Herrn Meiners (FB 36) abschließend beantwortet.

 

Ratsherr Gilson (CDU-Fraktion) fragt nach der Möglichkeit, ob im Bereich Klinikum /Kullenhofstrasse die Ersatzpflanzung in räumlicher Nähe erfolgen und dies über die Baumschutzsatzung geregelt werden könne.

 

Herr Meiners (FB 36) erklärt, dass vorrangig eine lokale Ersatzbepflanzung erfolgen solle. Jedoch seien im Bereich Klinikum keine ausreichenden Flächen vorhanden. 

 

Der Ratsantrag Nr. 382/17 der Fraktion DIE LINKE vom 10.10.2018 gilt hiermit als behandelt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Umweltverwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) mit der Ergänzung unter § 2 (Abs. 3) b „Für Walnussbäume und Esskastanien gilt § 2 (Abs. 2)“ zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – ohne Enthaltung – angenommen.

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Anlagen zur Vorlage