20.11.2018 - 5 Bericht der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft m...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 20.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, Frau Lickfett und Herrn Kuhn von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage.
Mittels einer Power Point Präsentation, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, erläutert Frau Lickfett die Auftragsgrundlagen, die Prüfungsdurchführung sowie die wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017.
Im Schwerpunkt wurden das Anlagevermögen, die Rückstellungen sowie die IT-Prüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des ERP-Systems geprüft.
Abschließend wurde dem Aachener Stadtbetrieb ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, dankt Frau Lickfett für ihren Vortrag.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, den Jahresabschluss 2017 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 27.960.684,50 Euro
Jahresverlust - 1.591.426,41 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der
Betriebsleitung.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt, dem Kaufmännischen Betriebsleiter die Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 zu erteilen sowie dem Operativen Betriebsleiter gegenüber die Entlastung für die beiden vorgenannten Wirtschaftsjahre, mit Ausnahme sämtlicher Geschäftsvorgänge der laufenden Ermittlungsverfahren betreffend des vormaligen Vorsitzenden des Dienststellenpersonalrates, zu erteilen.
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Der Jahresverlust von -1.591.426,41 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.