06.12.2018 - 6 Förderprogramm ´Soziale Teilhabe und Arbeitsmar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 06.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Höller-Radtke schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 zusammen zu beraten.
Frau Seufert kritisiert, dass die Bearbeitung des Ratsantrages der Fraktion DIE GRÜNEN ein Jahr gedauert hat und dass das Förderprogramm auf 5 Jahre begrenzt wurde.
Herr Frankenberger erklärt, warum es zwei Vorlagen zu diesem Thema gibt: die Vorlage des FB 56 (TOP 6) wurde in der Sitzung am 04.10.18 aus Zeitgründen nicht behandelt und auf den 06.12.18 verschoben. Danach hat es Änderungen in dem Gesetzesentwurf gegeben, die in die Vorlage von FB 11 (TOP 7) eingearbeitet wurden. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf in der jetzigen Fassung verabschiedet. Nächste Woche wird hierüber im Bundesrat entschieden. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form zum 01.01.2019 in Kraft treten wird.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzesantwurfs seit Verfassen der Vorlage von FB 56 (TOP 6) sind:
- Der Zuschuss wurde geändert von zuvor 100 % des Mindestlohns auf nun 100 % des Tariflohns
- Die Förderung richtete sich vorher an Menschen, die mindestens 7 Jahre im ALG-II- Bezug standen; diese Grenze ist auf 6 Jahre herabgesenkt worden und um zwei Härtefallregelungen ergänzt worden
- Das Budget für Weiterbildungsmaßnahmen wurde von 1.000 € auf 3.000 € erhöht.
Das Förderprogramm ist zum 31.12.2024 begrenzt, d.h., dass spätestens zu diesem Termin Arbeitsverträge abgeschlossen werden können, die dann widerum eine Laufzeit von maximal 5 Jahren haben, so dass das Teilhabe- und Chancengesetz bis maximal 10 Jahre nach dessen Inkrafttreten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entfalten kann.
Frau Piana begrüßt, dass die Stadt Aachen die Möglichkeiten des Förderprogramms in Anspruch nimmt und fragt nach, ob für die Einarbeitung der Hilfskräfte oder als Ansprechpartner für diese zusätzliches Personal von der Stadt Aachen eingeplant ist.
Herr Frankenberger erwidert, dass die Akquise und die Entscheidung, welche Arbeitskräfte in welchen Bereichen eingesetzt werden, in enger Abstimmung mit und federführend durch das Jobcenter erfolgt. Von städtischer Seite wird eine zusätzliche Fallmanagerstelle eingerichtet.
Bei dem Personenkreis des § 16 i SGB II handelt es sich um Menschen in multiplen Problemlagen, die einer intensiven Betreuung bedürfen. Um hiermit zielführend umgehen zu können, erhalten die für diese zuständigen Mitarbeiter der Stadt Aachen ab Januar 2019 entsprechende Schulungen.
Frau Koentges dankt für die schnelle Bearbeitung des Ratsantrages vom 28.09.2018. Sie hofft, dass in der freien Wirtschaft weitere Stellen eingerichtet werden.
Herr Deumens sieht die Möglichkeit, Stellen auch bei privaten Arbeitgebern einzurichten, kritisch; hier bestände die Gefahr, dass Hilfskräfte ausgenutzt werden.
Prof. Dr. Sicking entgegnet, dass er die Möglichkeit, Stellen in der freien Wirtschaft einzurichten, gerade als positiv ansieht. Es handelt sich um eine neue Herangehensweise an das Thema.
Ziel ist es, Arbeit zu finanzieren, nicht Arbeitslosigkeit.
Er begrüßt außerdem den langen Förderzeitraum.
Herr Verholen findet es gut, dass auch die Träger der freien Wohlfahrtpflege die Möglichkeit haben, dieses Förderprogramm in Anspruch zu nehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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