11.12.2018 - 7 Anpassung an die Folgen des Klimawandels – gesa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen danken der Verwaltung für das vorgelegte Konzept. Besonders hervorgehoben wird zum einen, dass es sich um eine Gesamtstrategie handele, die nicht nur Pläne, sondern auch konkrete Maßnahmen umfasse, und zum anderen, dass der interdisziplinäre Aspekt herausgearbeitet worden sei. Das betone die Notwendigkeit, das Thema auch in anderen Ausschüssen zu diskutieren und bei künftigen Beschlüssen zu berücksichtigen und in der Verwaltung fachbereichsübergreifend umzusetzen.

 

Für die GRÜNEN-Fraktion betont Herr Stettner, dass entscheidend sei, wie das Konzept konkret in die städtische Planung und die Umsetzung von Maßnahmen einfließe. Er bittet die Verwaltung, die in der Vorlage zum Thema „Starkregenereignisse“ genannte Gefährdungskarte nach Fertigstellung dem Ausschuss vorzustellen.

 

Ratsherr Corsten begrüßt für die CDU-Fraktion, dass es in diesem Thema weitergehe. Dies sei unbedingt erforderlich, auch wenn die Verwaltungsvorlage verdeutliche, was in der Vergangenheit schon alles geschafft worden sei. Auch er betont, dass die angesprochenen Aspekte von allen betroffenen Bereichen unbedingt zu beachten seien. Ratsfrau Lürken ergänzt, schon die Beratungsfolge der Vorlage zeige, welche anderen Ausschüsse sich damit beschäftigen würden. Für sie habe die Vorlage daher auch eine „Wachmacher-Funktion“, z.B. für den Bereich Bauen: Es müsse überlegt werden, wie künftig klimagerechtes Bauen realisiert werden könne. Dies müsse auch Einfluss auf die Entscheidungen anderer Ausschüsse haben.

 

Auf einen besonderen Aspekt weist Frau Feilgenhauer (Seniorenbeirat) hin: Nach ihrer Beobachtung gäbe es immer mehr Flächen vor Häusern, die nicht mehr als Vorgärten gestaltet seien, sondern mit Schotter und darunterliegender Folie bedeckt seien. Die städtische Grünsatzung lege zwar Wert auf die Dachbegrünung, nicht aber auf die Vorgärten. Das Ziel müsse aber sein, dass solche Vorgärten, Gärten überhaupt, wieder klimafreundlich gestaltet würden. Hierzu müsse man Mittel und Wege finden, die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Anpassung an den Klimawandel mitzunehmen. Dies könne beispielsweise mit Flyern oder –vergleichbar mit der damaligen Abfallberatung- durch die Aufklärung durch Multiplikatoren geschehen.

 

Für die Verwaltung bestätigt  Herr Wiezorek die Bedeutung dieses Themas, das man zwar im Blick habe, aber das leider aus rechtlichen Gründen durch die Grünsatzung nicht hätte geregelt werden können. Dies bestätigt auch Ratsherr Corsten, der gleichwohl darauf hinweist, dass die städtische Grün- und Gestaltungssatzung einen wichtigen Schritt  darstelle, der sich schon jetzt positiv auf die Entwicklung von Dachbegrünungen ausgewirkt habe.

 

Auf die Frage von Herrn Formen (Umweltverbände), in wieweit im Kontext des diskutierten Themas auch eine Beschränkung der Nachverdichtung in bestimmten Bereichen –Beispiel Beverau- in Betracht komme, erläutert Herr Wiezorek, dass es schwierig sei, dies durch eine kommunale Satzung zu regeln. Dies sei  durch eine entsprechende Ermächtigung des Klimaschutzgesetzes juristisch wesentlich einfacher. Natürlich stehe der Weg über die Bauleitplanung immer offen.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3996&TOLFDNR=90539&selfaction=print