04.12.2018 - 7 21. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässeru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Larosch merkt an, dass die Senkung der Niederschlagswassergebühr lediglich durch den Einmaleffekt der (politisch) gewollten Unterdeckung aufgrund der Nachforderungen für die Jahre vor 2015 möglich sei. Dies bedeute jedoch zugleich, dass die Steigerung der Gebühren im nächsten Jahr wesentlich höher sein werde.

 

Frau Plum führt aus, dass die Gebühren im interkommunalen Vergleich sehr niedrig seien. Auch ohne den Einmaleffekt wäre die Gebühr immer noch niedrig.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 21. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3998&TOLFDNR=90601&selfaction=print