04.12.2018 - 18 Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling erläutert, dass die Vorlage bereits im letzten Finanzausschuss in der Besprechung zum Thema des vorläufigen Wirtschaftsplans 2019/2020 des Stadttheaters angekündigt worden sei. Diese Landeszuweisung sei bereits dort berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit der erhöhten Landeszuweisung und der Zielvereinbarung seien Gespräche mit dem Land und dem Stadttheater geführt worden. Die bestehende Zielvereinbarung bleibe dabei unberührt und erfülle weiterhin die Vorgaben des Landes. Sie betont, dass aufgrund des Einbezugs der erhöhten Landeszuweisungen bei der Berechnung des Ziel-Kostendeckungsgrades, dies sogar eine Verbesserung für das Stadttheater darstelle. Festzuhalten sei jedoch, dass eine Konsolidierungsverpflichtung des Theaters bestehen bleibe und im Falle der Zielverfehlung vorrangig die bei der Stadt gebildete Rückstellung zu nutzen sei. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Vorlage müsse diese anschließend im Hauptausschuss entschieden werden.

 

Ratsfau Plum sagt, dass es gut sei, dass die Zielvereinbarung unberührt bestehen bleibe. Es sei nachvollziehbar, dass die Zuwendungen bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades einbezogen und vorrangig auf die Rückstellung zurückgegriffen werde.

 

Ratsherr Teuku bittet um nochmalige Erläuterung zum Einbezug der Zuweisung in den Kostendeckungsgrad und den sich daraus ergebenden Auswirkungen.

 

Frau Grehling erläutert, dass in der Berechnung des Kostendeckungsgrades neben den Aufwendungen auch alle Erträge mit Ausnahme des Betriebskostenzuschuss einbezogen werden. Jede Erhöhung der Erträge bedeute zudem eine deutlich stärkere positive Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad als eine Verminderung des Aufwandes in gleicher Höhe. Mit den bisher vom Theater selber vorgeschlagenen Konsolidierungsvorschlägen und der Erhöhung der Landeszuweisung sei die Zielvereinbarung zu erfüllen.

 

Ratsherr Pilgram sagt, dass eine Kindersparte im Vertrag erwähnte werde, diese allerdings sonst nirgendwo beim Theater Erwähnung finde. Des Weiteren fragt er, wofür die Mittel des Landes verwendet werden dürften.

 

Frau Grehling führt aus, dass das Ziel der erhöhten Landeszuweisung die Qualitätssteigerung des Theaters sei.

 

Ratsherr Teuku fragt, ob es hierzu schon Visionen und Pläne gebe.

 

Herr Hotz antwortet, dass es natürlich schon Pläne und Ziele gebe, dies derzeit jedoch noch nicht spruchreif sei und man im richtigen Rahmen zur gegebenen Zeit darüber informiere.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhung des landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, dem Abschluss der Fördervereinbarung zuzustimmen.

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Anlagen zur Vorlage