15.12.2004 - 6 Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Kriesel erläutert anhand einer Präsentation das Nahversorgungskonzept.

 

Herr Schultheis bedankt sich für den Vortrag und betont, dass der Ausschuss dieses Vorhaben unterstützt. Er weist darauf hin, dass darüber hinaus ein regionales und euregionales Konzept entwickelt werden solle. Ansiedlungsanfragen stellten die Verantwortlichen immer vor die Entscheidung, wo Ansiedlungen vorgenommen werden sollten. Vor diesem Hintergrund fragt er, in welchem Zeitrahmen die Bebauungspläne angepasst werden können.

 

Herr Kitt bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und die gute Leistung des Fachamtes bei der Erarbeitung des Themas. Es handele sich tatsächlich um eine sehr komplexe Aufgabenstellung. Zum einen werde die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften immer schwieriger aufgrund der verschärften Prüfungen der Kreditwürdigkeit nach Basel II, zum anderen finde ein großer Verdrängungswettbewerb statt. So gebe es beispielsweise im Preuswald kein Einzelhandelsangebot mehr, was insbesondere in Hinblick auf die dortige Bevölkerungsstruktur mit einem hohen Anteil an älteren Menschen problematisch sei. Als eine mögliche Lösung nennt er die im Ruhrgebiet verbreiteten Kioske mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr.

 

Frau Rennert dankt im Namen ihrer Fraktion für den Vortrag. Sie begrüßt das gute Konzept mit Regeln für die künftige Genehmigung von Ansiedlungen und fragt nach, welcher Kaufkraftschlüssel der Bedarfsermittlung für die Versorgung zugrunde liegt, außerdem ob die in den Karten rosa dargestellten Flächen eine Über- oder Unterversorgung mit Diskountern bezeichnen.

 

Herr Kriesel beschreibt das Vorgehen bei den Untersuchungen. Danach geht man davon aus, dass für die Nahversorgung 2100 € pro Einwohner und Jahr ausgegeben werden. Bei den Betrieben gehe man von einem mittleren Umsatz in Höhe von 5600 € /qm und Jahr aus.

Auf den Karten sei keine Überversorgung dargestellt. Die Grund- und Nahversorgung sei im Wesentlichen gesichert. Das festgestellte „Defizit“ ergebe sich daraus, dass nur die Betriebe im Einzugsbereich in die Bewertung mit einbezogen werden. Faktisch sei aber die Versorgung zum Beispiel durch Diskounter außerhalb des Einzugsbereiches gewährleistet.

Mit den teilweise alten Bebauungsplänen müsse man alle Ansiedlungsanträge positiv bescheiden. Man könne aber die Entscheidung über Bauvorhaben zurückstellen, wenn entsprechende Aufstellungsbeschlüsse im Planungsausschuss gefasst würden. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Änderung eines Bebauungsplans innerhalb von drei Jahren möglich.

 

Frau Crumbach-Trommler dankt für den Vortrag und stellt fest, dass der deutsche Lebensmittelmarkt sehr preisgünstig sei und deshalb eine zu geringe Rendite erziele. Abhilfe könnten sogenannte Heimdienste schaffen, wie sie zum Beispiel heute mit Tiefkühlprodukten und Getränken angeboten werden.

 

Herr Schultheis stellt fest, dass die Stadt wenig Einfluss auf die Nahversorgung hat, jedoch die Gründung der Städteregion Perspektiven hinsichtlich der Nahversorgung biete. Er schlägt vor, die Instrumente des Nahversorgungskonzeptes vor diesem Hintergrund zu entwickeln.

 

Frau Rennert plädiert dafür, über die Flächenplanung im Stadtentwicklungsausschuss hinaus den Auschuss für Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaft an dem Thema zu beteiligen.

 

Zur Frage von Frau Rennert nach der Weiterentwicklung des vorgelegten Konzepts erläutert Herr Kriesel, dass die gegenwärtige Datenbasis in das Konzept übernommen wurde und auch künftig eine Anpassung an die aktuellen Daten - auch im Hinblick auf ein regionales bzw. euregionales Konzept -geplant sei.

 

Herr Funken bestätigte, dass sich auch der Zweckverband der StädteRegion Aachen bereits des Themas angenommen und Kontakte zu anderen Gebietskörperschaften aufgenommen habe.

 

Herr Philipp bittet, bei der Weiterentwicklung des Konzepts den Ausschuss für Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaft bereits am Beginn der Beratungsfolge zu beteiligen.

 

Der Ausschuss fasst schließlich einstimmig folgenden

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaft nimmt das Nahversorgungskonzept zur Kenntnis.

 

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