06.12.2018 - 4 Neue Zugangswege zur Berufsfeuerwehr
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Geßmann stellt den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen einer Präsentation das Zugangskonzept für die Feuerwehr Aachen vor. Die Aachener Feuerwehr stehe vor der großen Herausforderung, in den nächsten Jahren rund 100 neue Feuerwehrleute finden zu müssen und dies zusätzlich zu den Nachbesetzungen von Personalstellen, die in den kommenden Jahren planmäßig vakant würden. Aktuell gebe es 46 vakante Stellen im Einsatzdienst. Die bisherigen Zugangswege zur Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Aachen schränkten jedoch die Personalgewinnung stark ein und reduzierten zudem die Chance zur Gewinnung von Frauen (bisheriger Anteil 3,99 %) für den Feuerwehrberuf. Neue Zugangsstrukturen zur Erweiterung der Rekrutierungsbasis von Personal seien daher dringend erforderlich. Den ersten Schritt habe man bereits getan. Bislang sei einmal jährlich ein jeweils im April beginnender Grundausbildungslehrgang für 16 Brandmeister-AnwärterInnen durchgeführt worden. Ab dem kommenden Jahr werde jeweils im Oktober ein zweiter Grundausbildungslehrgang für weitere 16 Brandmeister-AnwärterInnen starten. Darüber hinaus ziele man darauf ab, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bereits an den Schulen abzuholen und innerhalb der Stadt Aachen in eine Ausbildung (in Kooperation mit dem Aachener Stadtbetrieb, dem Theater sowie Werkstätten der Feuerwehr) zu bringen, die letztendlich dazu geeignet sei, auch den laufbahnrechtlichen erforderlichen Zugang zur Feuerwehr zu ermöglichen. Im Besonderen werde die Stadt Aachen den Fokus -um einerseits den Frauenanteil zu erhöhen, andererseits auch die Ausbildungsdauer nach bereits absolvierter Berufsausbildung als Zugang zur Feuerwehr zu verkürzen- darauf richten, junge Menschen zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter zu qualifizieren und diese dann in den Feuerwehrdienst zu übernehmen. In diesem Kontext stellten zum Beispiel die Erweiterung des Teilzeitangebotes und die Schaffung von Stellen, auf denen Frauen planmäßig während einer Schwangerschaft eingesetzt werden könnten, wenn sie nicht im Einsatzbetrieb tätig sein dürften, weitere flankierende Maßnahmen im Rahmen der neuen Zugangswege dar.
Im Anschluss an den Vortrag merkt Herr Buhr an, dass bereits jetzt schon die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler bestehe, ein Praktikum zu absolvieren.
Herr Geßmann merkt diesbezüglich an, dass dies jedoch aus Sicherheitsaspekten und versicherungsrechtlichen Gründen nur in einem sehr eingeschränkten Maß möglich sei.
Frau Griepentrog führt aus, dass der Feuerwehrberuf als Beruf attraktiv sei; entsprechend müsse man ihn als solchen nicht attraktiver machen. Das grundsätzliche Problem liege unter anderem an den für diesen Beruf bereits mitzubringenden beruflichen Qualifikationen, der seit 2014 geforderten Zusatzqualifikation und einer sehr langen Ausbildungszeit. Das Angebot einer dualen Ausbildung könne hier eine gute Möglichkeit zur Eröffnung eines neuen Zugangsweges sein.
Herr Geßmann erläutert, dass bisher die Auswahl nach den geforderten Qualifikationen und Eignungen erfolge. Der Sporttest, der Teil des Bewerbungsverfahrens sei, stelle eine große Hürde dar, an welcher bereits viele Bewerberinnen und Bewerber scheiterten. An dieser Stelle wolle die Stadt Aachen offensiver werden. Grundsätzlich sei es jedoch wichtig, dass die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen zur Ausübung des Berufs hochgehalten würden. Die Problematik nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung erneut in eine Ausbildungssituation einsteigen zu müssen, sei ein landesweites Themenfeld. Zudem erschwere die Konkurrenz um geeignete Fachkräfte die Rekrutierung. Zum einen, weil auch das Handwerk bereits von einem Fachkräftemangel betroffen sei und sich die Zielgruppe damit bereits insgesamt verkleinere und zum anderen, weil das Handwerk derzeit von einer guten konjunkturellen Lage profitiere und dementsprechend unter anderem mit attraktiveren Gehältern werben könne.
Frau Nußbaum erkundigt sich, welche Auswirkungen bzw. Folgen die bestehende Stellenvakanz auf den Krankenstand und die Anzahl der geleisteten Überstunden habe.
Herr Geßmann berichtet, dass er den aktuellen Stand der Überstunden ad hoc nicht beziffern könne. Es würden jedoch natürlich aufgrund klassischer Engpässe in Urlaubszeiten viele Überstunden geleistet. Das Personal aus dem Einsatzdienst sorge hier für eine größtmögliche Kompensation. Insgesamt gesehen stehe es um die Motivationslage der Kolleginnen und Kollegen noch nicht so schlecht. Er weise jedoch nochmals darauf hin, dass -wie bereits eingangs erwähnt- zurzeit eine Vakanz von 46 Stellen bestehe. Die sich darüber hinaus ergebenden Stellenbedarfe (z.B. im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans / Errichtung einer 4. Feuerwache), würden einer sukzessiven Beantragung und Besetzung zugeführt, da die entsprechenden Rahmenbedingungen noch nicht geschaffen worden seien.
Herr Wolff erläutert, dass die Krankheitsquote der Feuerwehr Aachen seines Wissens im Verhältnis zur Gesamtverwaltung nicht bzw. eher positiv auffällig sei.
Herr Dr. Kremer unterstreicht die Ausführungen von Herrn Geßmann zur bestehenden Stellenvakanz. Es seien kurzfristig 50 und nicht 100 Stellen zu besetzen. Die Besetzung dieser Stellen sei insbesondere an die Errichtung einer 4. Rettungsfeuerwache in Verbindung mit dem noch zu verabschiedenden Rettungsdienstbedarfsplan geknüpft. Hier gebe es keinen Handlungsspielraum mehr, da entsprechende Beschlüsse bereits teilweise schon vorlägen. Die Schutzzielerreichung erfordere, dass jede Funktion im 24h-Dienst auch immer entsprechend mit einem Personalausfallfaktor von etwas über 5 zu hinterlegen sei.
Frau Damen spricht der Verwaltung ebenfalls ihren Dank aus. Sie frage sich, weshalb der Frauenanteil in der Freiwilligen Feuerwehr höher sei als in der Berufsfeuerwehr.
Herr Geßmann erläutert, dass die Freiwillige Feuerwehr keine abgeschlossene handwerkliche oder eine sonstige „feuerwehrdienliche“ Berufsausbildung als Qualifikation zur Voraussetzung habe.
Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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203,1 kB
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