05.12.2018 - 7 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Herr Willen erläutert, dass es Ziel der Stadt Aachen sei, eine Verknüpfung des neu entstehenden Wohngebietes „Tuchmacherviertel“ mit dem bestehenden Wohngebiet am Kollenbruch und eine Verbindung zum Vennbahnweg zu erreichen. Deshalb werde im Bebauungsplan eine private Erschließung über den Starenweg mit einem gesicherten Geh- und Fahrrecht vorgesehen. Allerdings könne die Verbindung zum Starenweg noch nicht wegen der aktuellen Nutzung des Privatgeländes geschaffen werden. Für die Grundstücke mit den sechs vorhandenen Garagen solle ein Vorkaufsrecht festgesetzt werden, um bei einem möglichen Eigentümerwechsel die Fläche für einen Verbindungsweg zu erwerben.

Auf den Vorschlag des Herrn Auler von der CDU-BF, das Vorkaufsrecht auf das vorhandene Nebengrundstück zu erweitern, erwidert Herr Willen, dass dies nicht zielführend sei, da die Eigentümergemeinschaft den Verkauf ablehne.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Gründestücke im Stadtbezirk Aachen-Brand Niederforstbacher Straße/Beckerstraße eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeinschaftlichen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB  zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage