05.12.2018 - 6 Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Vor Eintritt in TOP 6 und 7 gibt Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns die Leitung der Sitzung an Herrn Hußmann wegen persönlicher Befangenheit in der Sache ab. Ebenfalls nehmen die SPD- Fraktionsmitglieder Doris und Dieter Müller wegen Befangenheit im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Hußmann übernimmt die Sitzungsleitung und begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Willen verweist auf die Vorlage. Bei der erstmaligen Vorstellung des Bebauungsplans in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand seien einige Punkte mit der Bitte um Berücksichtigung an die Verwaltung herangetragen worden. Die daraufhin eingearbeiteten Änderungen stellt er anhand einer Power-Point-Präsentation vor:

 

(1) In einem städtebaulichen Vertrag ist seinerzeit geregelt worden, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, sämtliche Bauvorhaben in diesem Projekt zu erstellen.

 

(2) Die Bauweise wurde konkretisiert und die Geschossflächenzahl auf die im allgemeinen Wohngebiet übliche Höhe von 1,2 reduziert.

 

(3) 2/3 der Ersatzpflanzungen aus der Baumschutzsatzung sollen im Plangebiet selbst umgesetzt werden. Es werden einige Bäume im öffentlichen Straßenraum und in den Grünflächen vorgesehen. Da Bäume auf Tiefgaragendächer als Ersatzpflanzungen nicht anerkannt werden, werden auf den Grundstücken der Einfamilienhäuser zusätzliche Bäume vorgesehen. Insgesamt können somit 114 Bäume umgesetzt werden; statt der von der Bezirksvertretung gewünschten 125 Bäume.

 

(4) Die Privatsphäre zur Bestandsbebauung soll durch Raum- und Grünplanung festgeschrieben werden. Der bestehende funktionslose Wall soll beseitigt werden, da er den Vorhabenträger stark einschränken würde und die gewünschte Verdichtung nicht umgesetzt werden könnte. Im städtebaulichen Vertrag wird zur Abgrenzung zu dem bestehenden Baugebiet eine Heckenpflanzung vorgesehen.

(5) Um die Anbindung des neuen Viertels an die Vennbahntrasse für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten, sind 4 Anbindungen vorgesehen,

-  im Kreisverkehr in der Niederforstbacher Straße,

- an den Grünflächen, die an der Vennbahntrasse angrenzen,

-  sowie im Bereich Beckerstraße.

 

(6) Um den ermittelten Stellplatzbedarf zu decken, wird der Vorhabenträger in Zusammenarbeit und Absprache mit der Stadt Aachen, die öffentlichen Verkehrsflächen an die Stadt übertragen. Die Stadt Aachen kann demnach die Stellplatzanzahl im Rahmen der Ausführungsplanung steuern.

 

(7) Sicherstellung der Gesamtverkehrssituation

Durch die Planung des neuen Wohnquartiers werden keine neuen Probleme für den Kfz-Verkehr entstehen. Dennoch gibt es heute z. B. in der Heussstraße Rückstaus zu Spitzenzeiten. Die Ampelschaltungen an der Trierer Straße und Hochstraße sind bereits optimiert worden. Eine weitere Entlastung ist durch die geplante Autobahnanschlussstelle Eilendorf zu erwarten.

 

(8) Car-Sharing und Förderung der e-Mobilität

Die Bauleitplanung kann hierzu keinen direkten Einfluss nehmen. Allerdings ist der Standort Tuchmacherviertel für einen Car-Sharing-Platz lt. Cambio nicht geeignet. Der Vorhabenträger führt Verhandlungen mit Velocity und prüft die Möglichkeit, Ladeinfrastrukturen in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk zu schaffen.

 

(9) Anbindung ÖPNV verbessern

Zunächst müssen Informationen eingeholt werden, wie viele Personen aus dem Wohngebiet mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Die ASEAG ist über die Entwicklung informiert und kann bei Bedarf reagieren.

 

(10) 5-zügige Kita

In dem neu entstehenden Wohngebiet soll eine 5-zügige Kita umgesetzt und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden.

 

(11) Quartiersplatz

Die private Grünfläche kann nach Rücksprache mit dem Fachbereich Umwelt nicht in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden. Deshalb soll diese private Grünfläche über den Bebauungsplan mit einem Geh- und Fahrrecht dauerhaft belegt werden.

 

(12) Umgang mit Klimaanlagen/Wärmeaustauschern auf dem Dach

Dem Wunsch der Bezirksvertretung Aachen Brand entsprechend wurde die Überschreitungsausnahme in den schriftlichen Festsetzungen gestrichen und die Nummerierung angepasst.

 

(13) Prüfung von Brunnen

Bezüglich der Inbetriebnahme des Brunnens sollte sich der Bürgerverein Brand mit dem Vorhabenträger in Verbindung setzen. Aus Gründen der Haftung und der mit dem Brunnen verbundenen Unterhaltungskosten wird die Stadt den Brunnen nicht übernehmen. 

 

Ergänzend führt Herr Willen aus, dass bei der Reduzierung der Geschossflächen den Anregungen der Bezirksvertretung Brand gefolgt und an bestimmten Stellen die Geschossflächenzahl entsprechend reduziert worden sei.

Im Zusammenhang mit der der öffentlichen Auslegung sei von einem Bürger die Gehwegbreite im Zehntweg bemängelt worden. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen habe die Gehwegbreite überprüft. Da der Straßenraum nicht für eine Verbreiterung ausreichend sei, solle durch einen städtebaulichen Vertrag eine Verbreiterung auf 2 m zu Lasten des angrenzenden Grundstücks erreicht werden.

 

Herr Hußmann bedankt sich bei Herrn Willen für seine Ausführungen.

 

Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich für den Vortrag. Das Tuchmacherviertel habe in letzter Zeit vermehrt auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Brand gestanden. Es hätten sich zwar verschiedene Vorhabenträger vorgestellt, doch diese seien letztendlich wieder abgesprungen, bevor  über eine tatsächliche Realisierung gesprochen wurde. Unabhängig vom Vorhabenträger seien in jedem Fall kontroverse Diskussionen über die Gebäudehöhen und die Bebauungsdichte erforderlich geworden. Deshalb sei er über die jetzt gefundene Lösung erfreut, da Aachen dringend zusätzlichen Wohnraum benötige. Die bei der Offenlage angesprochenen Punkte seien zwischenzeitlich abgearbeitet und in der vorliegenden Planung berücksichtigt worden.

Das Ergebnis sei eine gesunde Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern mit einer Anbindung an den Vennbahnweg. Die vorhandene Wohnbebauung werde durch die Anlegung von Hecken geschützt. Die Ersatzpflanzungen für die wegfallenden Bäume könnten nun zum großen Teil innerhalb des Baugebiets realisiert werden. Auch die gewünschte Kita für die vielen neu hinzukommenden Kinder werde gebaut. Der einzig umstrittene Punkt sei die Verkehrssituation, die jedoch unabhängig vom Bebauungsplan ein Thema für Brand insgesamt sei.

 

Auf Nachfrage des Herrn Hellmann von der SPD-BF nach den Geschossflächenzahlen antwortet Herr Willen, dass es sich um eine Verhältniszahl handele, die eine Relation zwischen Grundstücksgröße und Geschossanzahl festsetze.

 

Weiterhin geht Herr Hellmann auf die Gesamtsituation des ehemaligen Becker-Geländes ein. Da die Tuchfabrik früher ein wichtiger Arbeitgeber in Brand gewesen sei, habe man zeitweilig darüber diskutiert, entlang des Vennbahnweges den Bau eines Hochregallagers zuzulassen. Bei der ehemaligen Gewerbefläche handele es sich nun um ein hochwertiges und für Brand wichtiges Baugebiet. Bei der Diskussion über die Höhe und Verdichtung der geplanten Häuser dürfe nicht die bisherige Situation mit dem zwar um 50 m von der Niederforstbacher Straße zurückstehenden, aber sechsgeschossigen  Verwaltungsgebäude außer Acht gelassen werden. Seine Fraktion halte die vorliegende Planung für sehr gelungen, da sie hinsichtlich der Anforderungen an den öffentlichen Wohnungsbau einen guten Kompromiss biete. Es würden schließlich nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Geschosswohnungen benötigt. Herr Hellmann bedankt sich bei Herrn Willen von der Verwaltung und dem Vorhabenträger dafür, dass die Anregungen der Bezirksvertretung in die Planung aufgenommen worden seien. Da die Versorgungseinheiten für Elektro-Mobilität für Mieter ohne Garage nur schwer umsetzbar seien, sollten entsprechende Anschlüsse in den Tiefgaragen vorgesehen werden. Bezüglich des Brunnens würde er sich über ein gutes Gespräch mit dem Bürgerverein freuen. Staffelgeschosse würden heutzutage deshalb gebaut, um Schrägen in den Obergeschossen zu vermeiden und das Erscheinungsbild zu verbessern. Auf seine Frage nach der Zulässigkeit von Staffelgeschossen ohne umlaufenden Rücksprung antwortet Herr Willen, dass die bislang gültige Bauordnung dies nicht ermögliche, in Vorgriff auf die anstehende Novelle der Bauordnung zum 01.01.2019 aber bereits mit einseitig zurückspringenden Staffelgeschossen geplant werde.

 

Herr Hellmann erinnert an den Antrag zur Tagesordnung aus Mai 2018, mit dem die SPD-BF die Bemühungen forcieren wollte, eine Entlastung der Trierer Straße durch den Bau der neuen BAB-Anschlussstelle zur A 44 herbeizuführen.

 

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF ist insgesamt mit dem Plan zufrieden. Es sei ein guter Kompromiss bezüglich der 114 Bäume gefunden worden. Er bedauert, dass eine Car-Sharing-Station nicht vorgesehen sei, da nicht immer nur von Autos ausgegangen werden sollte, sondern vielmehr Alternativen geschaffen werden sollten, die den Radverkehr, die E-Mobilität und den ÖPNV stützen.

 

Herr Auler von der CDU-BF ist der Meinung,  dass das Problem der verkehrlichen Mobilität da gelöst werden müsse, wo es entstehe. Wichtig in diesem Zusammenhang sei, dass die neue Stellplatzsatzung zum Tragen komme und daher entsprechend Ablösemöglichkeiten nicht nur in Form von Geldmitteln, sondern auch durch Car-Sharing-Stellplätze möglich sei.

 

Herr Willen bestätigt, dass auf der Grundlage der bisherigen Bauordnung keine Möglichkeit besteht, auf die Anzahl der Stellplätze einzuwirken. Ab 01.01.2019 könne jedoch nach der neuen Bauordnung und der neuen Stellplatzsatzung der Stadt Aachen mit einem größeren Handlungsspielraum verfahren werden. Auf Nachfrage des Herrn Hellmann bestätigt Herr Willen, dass der Standort des Fahrgastunterstands auf Privatgelände an der Niederforstbacher Straße in dem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werde, der genaue Standort aber erst in der weiteren Ausführungsplanung fixiert werden könne.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 978 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage