24.01.2018 - 4 Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 24.01.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren bestehe für den Einspruchsführer kein originäres Rederecht, so der Ausschussvorsitzende. Dieses könne jedoch in analoger Anwendung des § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse durch einen entsprechenden Beschluss des Wahlprüfungsausschusses eingeräumt werden, wofür die Vorlage unter Tagesordnungspunkt 4 diene.
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn des Tagesordnungspunktes 5 und vor Eintreten in die Diskussion einstimmig, dem Einspruchsführer Gelegenheit zu geben, seinen schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.